Akte 
Sitzung 21. Oktober 1982
Entstehung
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2.3 Für die FWG-Fraktion setzt sich Ratsmitglied Schweizer kritisch mit dem Nachtragshaushaltsplan 1982 auseinander. Er verweist darauf, daß die er­höhten Schlüsselzuweisungen (Eingemeindungszuschlag) im Jahr 1982 letzt­malig gezahlt werden und der Stadt im kommenden Jahr wesentlich geringere Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehen.

Mit Blick auf den Ansatz für den Standortvorteil des Hallen- und Freibades, den die Stadt an die Verbandsgemeinde zahlt, erklärt Ratsmitglied Schweizer, dieser Standortvorteil sei seines Erachtens unberechtigt. Er verweist auf das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz in Sachen "Sonderumlage für das Stadion Wester­burg". Daraus sei zu entnehmen, daß ein Standortvorteil nicht erhoben werden dürfe.

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Dieser Aussage wird von Bürgermeister Mangels entschieden widersprochen.

Das von Ratsmitglied Schweizer angesprochene Urteil des OVG befasse sich mit einem völlig anderen Sachverhalt und enthalte keinerlei Aussagen über die Frage der Zulässigkeit eines Standortvorteils.

Unter Hinweis auf die steigenden Einnahmen aus der Parkgarage stellt Rats­mitglied Schweizer die Frage, ob nicht Ursache dafür die zusätzliche Auf­stellung von Kurzzeitparkautomaten sei und ob es nicht sinnvoll sei, weitere Kurzzeitparkautomaten aufzustellen. Dazu berichtet Bürgermeister Mangels, es sei im einzelnen nicht feststellbar, aus welchen Parkautomaten die zu­sätzlichen Einnahmen stammten. Nach seinen Beobachtungen sei die Parkgarage jedoch in den Bereichen für Kurzparker und in den übrigen Bereichen gleich­mäßig ausgelastet, so daß er im Augenblick keine Veranlassung sehe, zusätzliche Kurzzeitparkautomaten aufzustellen.

Kritisch äußert sich Ratsmitglied Schweizer zur Höhe der Umlagen, die die Stadt an Verbandsgemeinde und Kreis zu zahlen habe. Beide Umlagen hätten laut Nachtragsplan einen Betrag von insgesamt 4.932.000,-- DM erreicht.

Dazu bemerkt der Bürgermeister, daß die Umlagen allein nach der Leistungs­fähigkeit der Gemeinde berechnet werden und die Verpflichtung zur Zahlung von Umlagen die Stadt nicht mehr und nicht weniger belaste als die übrigen Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde.

Zum Ansatz für den Sportplatz im Schul- und Sportzentrum, an dem sich die Stadt mit insgesamt 455.000,-- DM beteiligen muß, bemerkt der FWG-Sprecher, nach Auskunft der Bezirksregierung sei in einem Schulzentrum der Schulträger (Kreis) zuständig, einen Sportplatz zu bauen. Die Stadt sei zu einer finan­ziellen Beteiligung nicht verpflichtet gewesen. Stattdessen hätte sie die Möglichkeit gehabt, das Stadion an der Koblenzer Straße und damit einen eigenen Sportplatz zu behalten.

Dem wird von Bürgermeister Mangels widersprochen. Er macht darauf aufmerksam, daß ohne Beteiligung der Stadt der Tennenplatz im Schul- und Sportzentrum nicht gebaut worden wäre und daß das Stadion an der Koblenzer Straße mit erheb­lichem Aufwand hätte ausgebaut werden müssen. Im übrigen habe der TuS der Errichtung des Sportplatzes im Schul- und Sportzentrum zugestimmt. Er sei auch damit einverstanden gewesen , den Sportplatz an der Koblenzer Straße still­zulegen.

Diesen Ausführungen von Bürgermeister Mangels schließt sich Ratsmitglied Kram (CDU) an. Er macht darauf aufmerksam, daß in Montabaur ein Schul- und Sport­zentrum im rechtlichen Sinne nicht ausgewiesen ist. Ohne die Beteiligung der Stadt wäre der Sportplatz im Schul- und Sportzentrum nicht gebaut worden, weil für Montabaur nach dem Sportstättenleitplan kein Bedarf für drei Sportplätze abzuleiten sei. Seines Erachtens bestehe die Gefahr, daß die Errichtung des Stadtions im Schul- und Sportzentrum (Rasenplatz mit leichtathletischen Anlagen)

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