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Abschließend stellt er klar, bei einer ablehnenden Entscheidung behalte sich die SPD-Fraktion vor, die Frage im Wege eines kommunal verfassungsrechtlichen Organstreites vor dem Verwaltungsgericht prüfen zu lassen.
Er fordert den Bürgermeister nochmals auf, den Antrag in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen.
4. Bürgermeister Mangels verwahrt sich gegen die Unterstellung, die Ablehnung des Antrages der SPD-Fraktion sei aus politischen Gründen erfolgt. Er verweist auf seine Stellungnahme vom 13.10.1982. Daraus ergebe sich, daß die Ablehnung aus rein rechtlichen Gründen erfolgt sei.
Der Bürgermeister erklärt, er lehne die Aufnahme des Punktes in der heutigen Sitzung ab. Zur Begründung verweist er auf seine Stellungnahme vom 13.10.1982.
Er sei gehindert, den Punkt auf die Tagesordnung zu setzen, da für dessen Behandlung der Stadtrat rechtlich nicht zuständig sei.
An Ratsmitglied Widner gewandt, erklärt Bürgermeister Mangels, er werde einen Antrag der SPD-Fraktion, der Stadtrat möge über die Zulässigkeit ihres Antrages vom 28.09.1982 abstimmen, zur Abstimmung stellen. Er fragt Ratsmitglied Widner, ob er diesen Antrag stellen wolle.
5. Ratsmitglied Widner erwidert, es gehe ihm nicht um eine Erklärung des Stadtrates, sondern darum, daß der Bürgermeister seine Entscheidung vom 13.10.1982 aufhebe und den Punkt auf die Tagesordnung dieser Sitzung setze.
Nach der Entscheidung des Bürgermeisters bleibe seines Erachtens für einen Beschluß des Stadtrates keinen Raum.
Der Bürgermeister erklärt, nach seiner Beurteilung könne ein solcher Beschluß gefaßt werden. Sollte ein evtl, entsprechender Antrag von Ratsmitglied Widner die Mehrheit finden, müsse er gern. § 42 GemO diesen Beschluß jedoch aussetzen.
Ratsmitglied Widner erklärt, wenn auf diesen Vorschlag von Bürgermeister Mangels eingehe, dann wolle er darüber zunächst im Haupt- und Finanzausschuß beraten lassen.
Der Bürgermeister stellt daraufhin die Frage, ob dies bedeute, daß er seine Forderung, die Angelegenheit in der heutigen Sitzung zu behandeln, zurückziehe. Dies wird von Ratsmitglied Widner verneint. Er erklärt, er werde den von Bürgermeister Mangels anheim gestellten Antrag nicht stellen. Es komme jetzt nicht mehr auf eine Entscheidung des Stadtrates an, sondern darauf, daß der Bürgermeister seine Befugnisse überschritten habe. Dagegen wolle sich die SPD-Fraktion wehren.
Punkt 11/1
_ Vorlage Nr. 332, Anlage Nr. 3
Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 und die Änderung des Investitionsprogrammes 1981 - 1985
Bürgermeister Mangels verweist eingangs darauf, daß der Haushaltsplan 1982 bereits recht früh vorgelegt wurde und sich daraus gewisse Unwägbarkeiten und Unsicherheiten ergeben haben. Dies mache es notwendig, den Haushalt 1982 zu überarbeiten und die Verschiebungen, die sich im Laufe des Haushaltsjahres ergeben haben, im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes zu korrigieren. Vor Aufstellung des Nachtragsplanes habe sich die Frage aufgeworfen, ob sich die
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