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II. Öffentliche Sitzung Beginn: 18.05 Uhr
Änderungen der Tagesordnung:
Ratsmitglied Widner (SPD) verweist auf den Antrag seiner Fraktion (gern. § 34 Abs.
5 GemO) vom 28.09.1982 (Anlage Nr. 3), auf die Tagesordnung der Sitzung des
Stadtrates vom 21.10.1982 den Punkt "Atomwaffenfreie Zone Montabaur" zu setzen.
Er fordert Bürgermeister Mangels auf, diesen Punkt in der heutigen Sitzung des
Stadtrates noch auf die Tagesordnung zu setzen. Ratsmitglied Widner begründet
seinen Antrag wie folgt:
1. Der Antrag und die ausführliche Begründung hätten der Verwaltung und allen Stadtratsmitgliedern ab Donnerstag, 30. September 1982 oder Freitag, 1. Oktober 1982 Vorgelegen. Er habe diesen Antrag persönlich bei allen Ratsmitgliedern abgegeben. Jedes Mitglied des Rates sei somit rechtzeitig informiert worden.
^ Die Frist des § 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates sei strikt eingehalten
^ worden.
2. Die Fraktionen des Stadtrates seien rechtzeitig über die Absicht der SPD- Fraktion informiert worden, in der heutigen Sitzung über den Fragenkomplex zu diskutieren. Sie seien also in der Lage gewesen, sich vorzubereiten.
3. Nach § 34 Abs. 5 GemO und der Geschäftsordnung des Stadtrates sei eine Fraktion berechtigt, die Aufnahme eines Punktes in die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu verlangen. Dies sei ein wichtiges Recht eines kommunalen Organs, und dieses wolle und dürfe man sich nicht vom Bürgermeister nehmen lassen.
Ratsmitglied Widner widerspricht der Auffassung von Bürgermeister Mangels, die er in seinem Schreiben vom 13.10.1982 zum Ausdruck gebracht hat, die Behandlung des SPD-Antrages im Stadtrat widerspreche dem Grundgesetz. So klar, wie sie von Bürgermeister Mangels in diesem Schreiben dargestellt worden sei, sei die Rechtslage in dieser Frage aber nicht. Dies zeige das Beispiel anderer Städte und Kreise im Bundesgebiet, die ähnliche Beschlüsse verabschiedet hätten. Wäre
%jp die Auffassung von Bürgermeister Mangels richtig, so wären alle diese Städte
"Rechtsbrecher".
§ 34 GemO gebe dem Bürgermeister nicht das Recht, einen Antrag einer Fraktion mit der "vermuteten Vorwegnahme eines Gemeinderatsbeschlusses abzulehnen".
Ein Beschluß des Rates setze eine Diskussion darüber im Rat voraus. Diese Diskussion dürfe der Bürgermeister nicht verhindern. Dazu fehle ihm die rechtliche Grundlage. Erst wenn ein Beschluß gefaßt worden sei, der nach Auffassung des Bürgermeisters rechtswidrig sei, gebe ihm § 42 GemO die Möglichkeit, die Ausführung des Beschlusses auszusetzen.
Ratsmitglied Widner vertritt die Auffassung, daß der Antrag seiner Fraktion Interessen der Gemeinde Montabaur berührt. Eine Meinungsäußerung zu einer derart wichtigen Frage müsse dem Rat in Erfüllung seiner Aufgaben möglich sein. Der SPD-Sprecher erklärt, durch die Ablehnung des Antrages auf Aufnahme des Punktes in die Tagesordnung setze sich der Bürgermeister dem Verdacht aus, nicht formal-juristische, sondern politische Gründe für die Ablehnung zu haben. Dies sei aber eine klare Überschreitung seiner Kompetenzen. Der Bürgermeister dürfe nicht Sachdiskussionen des Rates zu ihm mißliebigen Themen abblocken.
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