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Punkt 1/2: Vorlage Nr. 330
Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines Baugrundstückes im Industriegebiet "Alter Galgen"
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt, das im Baugebiet "Alter Galgen" gelegene Grundstück Flur 45, Nr. 113, an die Firma WERO GmbH, Luisenstraße 6, 5450 Neuwied 1, zu verkaufen.
Der Verkauf erfolgt zum Preise von 11,-- DM/m^, mithin für 4.866 m' = 53.526,-- DM. Außerdem müssen folgende bereits vorgelegte Kosten erstattet werden:
a) einmaliger Kanalanschlußbeitrag 34.756,-- DM
b) Kanalhausanschlußkosten 2.486,42 DM.
Die aus dem notariellen Vertrag entstehenden Nebenkosten müssen ebenfalls von der Firma WERO getragen werden.
Die Bebauung des Grundstückes muß innerhalb von 3 Jahren nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen. Ansonsten kann die Stadt die Rückübertragung zum heutigen Kaufpreis verlangen.
Punkt 1/3: Anlage Nr. 1
Verschieferung der Fachwerkfassade am Haus Steinebach, Alois- Jäger-Platz
1. Die Verwaltung verweist auf die gutachtlichen Stellungnahmen, die nach der letzten Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses von der Verwaltung eingeholt wurden (Anlage Nr. 1).
Bürgermeister Mangels erklärt, nach Kenntnisnahme dieser Unterlagen bestehe aus Sicht der Verwaltung keine Möglichkeit, den Eigentümer des Gebäudes rechtlich an der Verschieferung der Fachwerkfassade zu hindern. Dies könne nur dann der Fall sein, wenn die Verwaltung durch ein Gegengutachten nachweisen könne, daß die Baumaßnahme nicht ordnungsgemäß durchgeführt würde. Dies könne aber aus den vorliegenden Unterlagen nicht abgeleitet werden.
2. Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen:
Der Kath. Kirchengemeinde Montabaur wird mitgeteilt, daß die Stadt keine rechtlichen Maßnahmen gegen die Verschieferung der Fachwerkfassade des Hauses Steinebach, Alois-Jäger-Platz, einleiten wird. Das Schreiben der Fa. IPA- Bauchemie vom 15.10.1982 soll der Kath. Kirchengemeinde zur gefälligen Kenntnisnahme mit der Bitte übersandt werden, zu prüfen, ob die darin angebotenen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Die Kirchengemeinde wird auch gebeten zu überlegen, ob nicht im oberen Bereich vor die jetzt bestehende Fassade eine Fachwerkfassade (evtl. Attrappe) gezogen werden sollte.
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