Punkt 1/4: Vorlage Nr. 341
Beratung und Beschlußfassung über den Tausch von Grundstücken in der Hospitalstraße (Kalb)
Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat stimmt dem Erwerb einer noch zu vermessenden im Eigentum von Frau Katharina Kalb geb. Homann befindlichen Teilfläche der Grundstücke Flur 17 Nr. 3210/1, 3210/3 und 3214 mit einer Größe von ca. 80 m^ zu. Im Tauschwege wird Frau Kalb eine gleichgroße Fläche aus der dem Sanierungsträger gehörenden Parzelle Flur 17 Nr. 3215/2 zugemessen.
Eine evtl, geringfügige Flächendifferenz ist auf der Preisgrundlage von 150,-- DM/m^ auszugleichen. Die Vertragsnebenkosten einschl. der Vermessungskosten trägt die Stadt Montabaur
Punkt 1/5: Vorlage Nr. 342
Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf von Grundstücken für den Bau der innerstädtischen Umgehungsstraße
Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen bei einer Stimmenthaltung:
Der Stadtrat stimmt dem Kaufvertrag zwischen dem Sanierungsträger und Herrn Johann Müller, Hospitalstr. 9, Montabaur über den Ankauf einer aus den Grundstücken Flur 17 Nr. 3209/1 und 3210/1 herauszumessenden Teilfläche von ca. 100 m' zu.
Er nimmt folgende vertragliche Regelungen zustimmend zur Kenntnis:
1) Der Kaufpreis beträgt 19.500,-- DM, davon sind 18.000,-- DM sofort fällig.
2) Das vorhandene Scheunentor auf der Parzelle 3210/1 wird durch ein Schiebetor ersetzt.
3) Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme werden drei vorhandene Anschlußleitungen der Scheunen erneuert.
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4) Die frühere Einfriedungsmauer an der Biergasse wird in dem erforderlichen
Abstand zur Biergasse in einer Breite von 1,50 - 1,80 m wiederhergestellt. 5) Alle entstehenden Kosten trägt die Käuferin.
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Punkt 1/6: Anlage Nr. 2
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Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung von Honorarforderungen des Architekten Schindler für das Bebauungsplanverfahren "Hemchen" im Stadtteil Horressen
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Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Architekten Schindler zu verhandeln, um zu erreichen, daß dessen Kompromißvorschlag vom 02.12.1981 (4.721,36 DM) im Wege des außergerichtlichen Vergleichs statt des geforderten Betrages von 5.711,33 DM akzeptiert wird. Sollte diese Verhandlung scheitern, wird die Verwaltung ermächtigt, den gesamten Betrag, den Herr Schindler noch als Schlußforderung geltend macht, zu zahlen, da das Prozeßrisiko als zu hoch eingestuft wird.
Punkt 1/7: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen keine Wortmeldungen
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