2. Die Sprecher der übrigen Fraktionen stimmen diesem Vorschlag zu.
Punkt 1/4: Vorlage Nr. 322 und 323
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Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf von Baugrundstücken im Baugebiet "Himmelfeld I"
a) Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstückes Flur 39, Nr. 74 an die Eheleute Francesco Viccari, Montabaur-Elgendorf.
Der Kaufpreis beträgt 38,-- DM/m', mithin für 1.225 m' = 46.550,-- DM.
Hinzu kommen die von der Stadt bereits vorfinanzierten Beiträge und Hausanschlußkosten in Höhe von 6.220,65 DM. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber.
Der Verkauf erfolgt zu den für städt. Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückkaufrecht, Nachentschädigung usw.).
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Der Ratsbeschluß vom 24.06.1982, der den Verkauf dieses Grundstückes an Herrn Karl Musinszki, Koblenz zum Inhalt hatte, wird aufgehoben.
b) Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt, das Baugrundstück Flur 39, Nr. 196 an die Eheleute Harald und Edith Schnorbach, Lahnstraße 17, Montabaur, zu verkaufen.
Der Kaufpreis für das 1.110 m' große Grundstück beträgt 41,-- DM/m', mithin 45.510,-- DM. Außerdem müssen die bisher entstandenen Erschließungsbeiträge und die Kanal- und Wasserhausanschlußkosten in Höhe von 6.266,93 DM erstattet werden.
Der Gesamtbetrag von 51.776,93 DM ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß. Die entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Eheleute Schnorbach. Im übrigen wird das Baugrundstück zu den für städtische Baugrundstücke üblichen Bedingungen verkauft.
Punkt 1/5: Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf von Grundstücken im
Sanierungsgebiet "Altstadt II"
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Unter Hinwegs auf die Vorlage Nr. 329 teilt die Verwaltung mit, daß mit Frau Marlene Haas durch die Koppelung des Verkaufs des Ladenlokals 4 im Rathauserweiterungsbau
mit dem Ankauf des Grundstückes in der Wallstraße Einvernehmen erzielt werden konnte.
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Die Ratsmitglieder Plüschke und Storm (SPD) kritisieren, daß die Zuschlagsfrist, die der Stadtrat bei der Entscheidung über den Verkauf des Ladenlokales 4 an Frau Haas gesetzt hat, wesentlich überschritten wurde.
Bürgermeister Mangels hält entgegen, daß Frau Haas als Sanierungsbetroffene in jedem Fall vorrangig bei der Zuteilung des Ladenlokals 4 zu berücksichtigen war. Die Sache sei für die Stadt so bedeutsam gewesen, daß eine starre Haltung bezüglich der Zuschlagsfrist erheblichen Schaden angerichtet hätte.

