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änderung des Anwesens Roßbach zwei Bebauungspläne tangiert, nämlich den Bebauungsplan "Große Alberthöhe" und den Bebauungsplan "Altstadt I". Nach Auffassung von Bürgermeister Mangels bleibt abzuwarten, ob die Genehmigungsbehörde der Änderung des Bebauungsplanes "Große Alberthöhe" wegen zu erwartender verkehrstechnischer Probleme zustimm^. Hier gehe es zunächst einmal um ein Votum des Stadtrates.
2.3 Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt die Zustimmung zum Bauvorhaben.
2.4 Ratsmitglied Wahl (CDU) erklärt, seine Fraktion habe in der Fraktionssitzung auch die Forderung erhoben, daß die Wand mit Seitenansicht nicht als Plakatwand gestaltet werden dürfe.
2.5 Die Ratsmitglieder Schwind und Roos (beide CDU) äußern Bedenken gegen die Zustimmung zur Bauvoranfrage mit dem Hinweis auf erhebliche verkehrstechnische Probleme. Zwar könne die Firma Roßbach die nach der Einstellplatzverordnung vorgeschriebenen Parkplätze auf ihrem Gelände zur Verfügung stellen. Es sei jedoch zu beachten, daß ein Teil dieser Einstellplätze als Ladefläche und für die Busse benötigt würde. Somit stünden de facto weniger Parkplätze zur Verfügung. Es wird auf die Hanglage der Lahnstraße und den ohnehin kritischen Einmündungsbereich der Lahnstraße in die Wallstraße/Hospitalstraße hingewiesen. Überdies wird darauf aufmerksam gemacht, daß sich das Verkehrsaufkommen der Hospitalstraße/ Wallstraße nach Errichtung der innerstädtischen Umgehungsstraße erheblich steigern wird und somit die Gefährdungen im Einmündungsbereich der Lahnstraße wesentlich größer werden.
3. Bürgermeister Mangels unterstreicht ebenfalls nachhaltig die sich abzeichnenden Verkehrsprobleme. Er erklärt, das jetzt bestehende Parkverbot auf der Seite des Anwesens Roßbach in der Lahnstraße könne unter keinen Umständen aufgehoben werden. Die Einstellplatzverpflichtung sei zwar "auf dem Papier" nachgewiesen. Er hege jedoch ernsthafte Zweifel, ob diese Parkplätze tatsächlich zur Verfügung stehen.
4. Der Stadtrat beschließt mit Mehrheit bei 3 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung:
Der vorliegenden Bauvoranfrage des Herrn Rudolf Roßbach auf Errichtung eines Ladenlokals auf seinem Anwesen in der Lahnstraße wird stattgegeben. Der Stadtrat erhebt jedoch folgende Forderungen:
a) Die einzubauenden Fenster sollen dunkel gestaltet werden.
b) Die Wandflächen zur Lahnstraße hin sollen nicht als Werbeflächen genutzt werden
Ratsmitglied Roßbach (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungsraum verlassen.
Punkt 1/3: Anlage Nr. 2
Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau eines Teiles der Kreisstraße K 126 (Baumbacher Straße im Stadtteil Eigendorf)
1. Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) äußert die Vorbehalte seiner Fraktion gegen die vorliegende Planung des Straßenbauamtes Diez. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollten die Gebäude in Anspruch genommen werden, die den Engpaß verursachen (also auf der anderen Seite). Endgültiges könne die CDU-Fraktion indessen erst sagen, wenn man darüber nochmals an Ort und Stelle gesprochen habe. Die CDU-Fraktion beantrage daher, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanz- und Bauausschusses zu setzen und vor der Sitzung eine Ortsbesichtigung durchzuführen.
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