Akte 
Sitzung 21. September 1982
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung

Änderungen der Tagesordnung:

Bürgermeister Mangels beantragt, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um folgende Punkte zu ergänzen:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf von Grundstücken im Sanierungs­gebiet "Altstadt II" (als Tagesordnungspunkt 1/5)

2. Beratung und Beschlußfassung über die Beteiligung der Stadt Montabaur an der Finanzierung des Glockenspiels für den Rathauserweiterungsbau (als Tagesord­nungspunkt 1/6).

Der bisherige Tagesordnungspunkt 1/5 (Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen) wird Tagesordnungspunkt 1/7.

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Der Stadtrat erklärt sich durch einstimmigen Beschluß mit der o.g. Ergänzung der Tagesordnung einverstanden.

Punkt 1/1: Anlage Nr. 1

Beratung und Beschlußfassung über die Abrechnung von Erschließungs­beiträgen für einen Kinderspielplatz

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Der Stadtrat beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung:

1. Auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Kinderspielplatz an der Saarstraße in Montabaur wird verzichtet.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt so zu ändern, daß künftig für Kinderspielplätze keine Erschließungsbeiträge zu erheben sind.

Punkt 1/2: Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage

1. Bürgermeister Mangels erinnert an die Diskussion im Haupt- und Finanz- und Bauausschuß über die Bauvoranfrage des Herrn Rudolf Roßbach bezüglich der Einrichtung eines Ladenlokals in der vorhandenen Bausubstanz. Er bittet die Fraktionen um Stellungnahmen zu der Bauvoranfrage.

2. Stellungnahme der Fraktionen

2.1 Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärt, seine Fraktion sehe gewisse verkehrs­technische Probleme, stimme dem Bauvorhaben jedoch zu.

2.2 Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion, macht es allerdings zur Bedingung, daß die in dem Gebäude einzusetzenden Fenster in dunkler Farbe gestaltet werden. Im übrigen verweist er auf mögliche Aus­wirkungen der Genehmigung auf einen benachbarten Gärtnereibetrieb. Seines Erachtens bedeutet die Festsetzung der gewerblichen Nutzung in einem Bebauungs­plan, daß der Gärtnereibetrieb im dortigen Bereich nicht auszusiedeln sei.

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Bürgermeister Mangels erklärt, bereits jetzt sei für den Bereich des Anwesens Roßbach eine gewerbliche Nutzung zugelassen. Es erfolge lediglich eine Nutzungs­änderung. Der Gärtnerei betrieb Kühl sei als landwirtschaftliche Fläche einzu­stufen. Im übrigen macht er darauf aufmerksam, daß die beabsichtigte Nutzungs-