- 4 -
I. Nichtöffentliche Sitzung
Änderungen der Tagesordnung:
Bürgermeister Mangels beantragt, die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um folgende Punkte zu ergänzen:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf von Grundstücken im Sanierungsgebiet "Altstadt II" (als Tagesordnungspunkt 1/5)
2. Beratung und Beschlußfassung über die Beteiligung der Stadt Montabaur an der Finanzierung des Glockenspiels für den Rathauserweiterungsbau (als Tagesordnungspunkt 1/6).
Der bisherige Tagesordnungspunkt 1/5 (Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen) wird Tagesordnungspunkt 1/7.
4
Der Stadtrat erklärt sich durch einstimmigen Beschluß mit der o.g. Ergänzung der Tagesordnung einverstanden.
Punkt 1/1: Anlage Nr. 1
Beratung und Beschlußfassung über die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für einen Kinderspielplatz
*
Der Stadtrat beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung:
1. Auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den Kinderspielplatz an der Saarstraße in Montabaur wird verzichtet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt so zu ändern, daß künftig für Kinderspielplätze keine Erschließungsbeiträge zu erheben sind.
Punkt 1/2: Beratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage
1. Bürgermeister Mangels erinnert an die Diskussion im Haupt- und Finanz- und Bauausschuß über die Bauvoranfrage des Herrn Rudolf Roßbach bezüglich der Einrichtung eines Ladenlokals in der vorhandenen Bausubstanz. Er bittet die Fraktionen um Stellungnahmen zu der Bauvoranfrage.
2. Stellungnahme der Fraktionen
2.1 Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) erklärt, seine Fraktion sehe gewisse verkehrstechnische Probleme, stimme dem Bauvorhaben jedoch zu.
2.2 Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion, macht es allerdings zur Bedingung, daß die in dem Gebäude einzusetzenden Fenster in dunkler Farbe gestaltet werden. Im übrigen verweist er auf mögliche Auswirkungen der Genehmigung auf einen benachbarten Gärtnereibetrieb. Seines Erachtens bedeutet die Festsetzung der gewerblichen Nutzung in einem Bebauungsplan, daß der Gärtnereibetrieb im dortigen Bereich nicht auszusiedeln sei.
i.'Mr'
. VIII
Bürgermeister Mangels erklärt, bereits jetzt sei für den Bereich des Anwesens Roßbach eine gewerbliche Nutzung zugelassen. Es erfolge lediglich eine Nutzungsänderung. Der Gärtnerei betrieb Kühl sei als landwirtschaftliche Fläche einzustufen. Im übrigen macht er darauf aufmerksam, daß die beabsichtigte Nutzungs-

