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2. Ratsmitglied Schweizer (FWG) teilt mit, seine Fraktion lehne die Änderung des Bebauungsplanes ab, weil man sich in der Diskussion über den Erhalt des Gebäudes gegen jedwede Änderung an der Gebäudesubstanz ausgesprochen habe.
3. Für Ratsmitglied Kochern (FDP) ist die vorgesehene Änderung unbedenklich.
4. Der Stadtrat beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung und 5 Nein-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt, ergänzend zum Änderungsbeschluß vom 24.09.1981 den Bebauungsplan "Altstadt I" wie folgt zu ändern:
1. ) Der Fußweg entlang des Grundstückes "Haus Kunoth" wird um 1,-- m in
nördlicher Richtung verschoben.
2. ) Die überbaubare Fläche im Bereich des Grundstückes "Haus Kunoth"
wird erweitert.
3. ) Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Grundstückes "Haus
Kunoth" wird ausgeweitet.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern.
§ 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/6: Vorlage Nr. 314
Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken zur Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V"
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat nimmt die Bedenken von Herrn Frithjof Weickert zur Bebauungsplanänderung "Wassergraben V" zur Kenntnis und faßt folgenden Beschluß.
Die Bedenken werden zurückgewiesen.
Punkt 11/7: Vorlage Nr. 315
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Wassergraben V"
hier: Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat stimmt der Bebauungsplanänderung "Wassergraben V" (Ausweisung einer Transformatiorenstation für die Kevag im Bereich des Flurstückes Nr. 17/5, Flur 54) : zu und beschließt die Bebauungsplanänderung als Satzung gern. § 10 BBauG.
Punkt 11/8: Vorlage Nr. 316 von der Tagesordnung abgesetzt
S VQN
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