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Punkt 11/3: Vorlage Nr. 311, Anlage Nr. 4 und 5
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes
"Altstadt II"
a) Zustimmungsbeschluß
b) Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG
c) Einleitung des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
1. Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, seine Fraktion stimme der Änderung des Bebauungsplanes nicht zu, weil man seinerzeit auch den Bebauungsplan selbst wegen verschiedener Festsetzungen abgelehnt habe (Nichterhaltung des Hauses Kleiner Markt 15, Auslagerung der Gewerbebetriebe Zühlke und Lennaif, Haus Schaaf, innerstädt. Umgehung).
2. Der Stadtrat beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung:
a) Der Rat stimmt der vorgelegten Änderungsplanung des Bebauungsplanes "Altstadt II" zu.
b) Die Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG wird in der Form durchgeführt, daß
-der Entwurf des Änderungsplanes für einen Zeitraum von 2 Wochen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann;
-der Entwurf des Änderungsplanes im Rahmen einer Bürgeranhörung erläutert wird.
c) Das Planungsbüro Dr. Imlau wird beauftragt, das Anhörverfahren der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
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Punkt 11/4: Vorlage Nr. 312, Anlage Nr. 6
Beratung und Beschlußfassung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt III"
Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt den Erlaß der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplanbereich "Altstadt III" in der in der Anlage beigefügten Form.
Die Ratsmitglieder Helga Schneider und Fritz Schwind (beide CDU) und Hugo Kochern (FDP) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/5: Vorlage Nr. 313, Anlage Nr. 7
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" (westlicher Bereich)
1. Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, seine Fraktion stimme der Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" zu, da diese der künftigen Eigentümerin eine bessere Nutzung des Grundstückes ermöglicht und im übrigen sich nicht störend auswirkt.
Er verweist darauf, daß auch der Landeskonservator, Dr. Coustodis, keine Bedenken gegen die Änderung des Bebauungsplanes habe. Bürgermeister Mangels erklärt, Dr. Coustodis habe das Gebäude von Anfang an als nicht erhaltenswert eingestuft.
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