Akte 
Sitzung 24. Juni 1982
Entstehung
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Sammelgaragen wird der Anregung entsprochen, um eine wirtschaftlichere Er­schließung zu ermöglichen. (Anordnung der Garagen links und rechts einer zu planenden Mittelstraße)

Zu Ziff. 3

Der Anregung, die Stellung der baulichen Anlagen entlang der Koblenzer Straße der im Planbereich überwiegend vorgeschriebenen Richtung anzupassen, wird nicht entsprochen.

Zu Ziff. 4

a) Der Anregung, den vorhandenen Baumbestand an der Koblenzer Straße zu er­halten, wird entsprochen. Entsprechende Festsetzungen sind bereits in Plan und Text getroffen.

b) Die Anregung, auf jedem Mohnhausgrundstück mindestens 3 hochstämmige Laubbäume anzupflanzen und durch Pflanzgebot festzusetzen, wird abgelehnt unter Hinweis auf die festgeschriebenen erhaltenswerten Bäume.

c) Die Ausweisung eines 5 m breiten Grünstreifens entlang der Koblenzer Straße wird abgelehnt.

Die vorgesehenen privaten Grünflächen im gesamten Plangebiet werden als aus­reichend angesehen, zumal diese Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten sind.

Zu Ziff. 5

Die Nr. 5 der Textfestsetzung wird gestrichen. Für die 2 an der Koblenzer Straße im nördlichen Bereich geplanten Wohnhäuser soll die Zufahrt über die Koblenzer Straße erfolgen und Kellergaragen festgesetzt werden.

Für die übrigen Gebäude werden Doppelgaragen als Sammelgaragen im östlichen Bereich des Plangebietes angelegt.

Zu Ziff. 6

Die Mindestdachneigung wird auf 26° festgesetzt.

Zu Ziff. 7

Die Anregung, das Plangebiet in die Satzung über die Art der Gestaltung und der Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur einzubeziehen, wird als zuweitgehend angesehen. Der Anregung wird nicht entsprochen.

Zu Ziff. 8

Die Ausweisung der Baufläche im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur ist durch den Stadtrat beschlossen. In die Novellierung des Flächennutzungsplanes ist die Änderung bereits einbezogen.

Der Verbandsgemeinderat hat der Ausweisung zugestimmt.

Punkt 11/9: Vorlage Nr. 304 - Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Koblenzer Straße"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG

tzungvom . 07.1982 g.-P. yiii

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