Akte 
Sitzung 24. Juni 1982
Entstehung
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Punkt 11/6: Vorlage Nr. 301 - Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungs­planänderung "Schul- und Sportzentrum"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Offenlegungsbeschluß

a) Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat stimmt der im Zuge der Anlegung des Rad- und Fußweges

von Montabaur nach Eschelbach beschlossenen Bebauungsplanänderung "Schul-

und Sportzentrum" zu.

b) Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt die Offenlage der Anderungsunterlagen.

Punkt 11/7: Vorlage Nr. 302 - Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungs­planänderung "Alter Galgen" - Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG -

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Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat stimmt der Bebauungsplanänderung "Alter Galgen " in der vorgelegten Form zu und beschließt den geänderten Bebauungsplan als Satzung gern. § 10 BBauG.

Punkt 11/8: Vorlage Nr. 303 - Beratung und Beschlußfassung üher die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan "Koblenzer Straße" im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 14 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung:

Der Rat nimmt die vorgetragenen Bedenken und Anregungen zur Kenntnis und faßt folgende Beschlüsse:

Katholisches Rentamt, Montabaur

Die Bedenken vom 18.5.1982 werden zurückgewiesen. Ingeborg Baldus, Montabaur

Der Anregung bezüglich der Erhatlung der Bäume wird insoweit Rechnung getragen, als im vorliegenden Planentwurf sowohl in der zeichnerischen Darstellung als auch im Textteil entsprechende Festsetzungen getroffen sind.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Zu Ziff. 1

Die vorhandene Zufahrtsstraße vom Peter-Altmeier-Platz zu den Tennisplätzen soll als Fußweg ausgewiesen werden, um zusätzlichen Fahrzeugverkehr im vorgenannten Bereich zu vermeiden.

Zu Ziff. 2

Der Anregung, eine Zufahrt zu den Parkflächen der Kreisverwaltung auf dem an­grenzenden Grundstück zu schaffen, wird nicht entsprochen. Damit soll vermieden werden, daß durch zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr das Wohngebiet durch schädliche Umwelteinflüsse (Abgase, Lärm) beeinträchtigt wird. Bezüglich der Anordnung der

Izung vom . 07.1982 g.-P. VIII

/om

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