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Der Rat nimmt zustimmend Kenntnis von den in der Anlage Nr. 2 aufgeführten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981.
2. Vorlage Nr. 297 b, Anlage Nr. 3 - Ausbau der Eichwiese (Bau der Treppenanlage) -
a) Ratsmitglied Elsner (SPD) stellt die Frage, ob es nicht voraussehbar war, daß angesichts der schlechten Bodenverhältnisse auf der Eichwiese erhöhte Gründungskosten erforderlich wurden.
Oberamtsrat Kaltenhäuser erklärt, die Verwaltung habe beim Kostenvoranschlag bereits die schlechten Bodenverhältnisse berücksichtigt. Gerade im Bereich der Treppenanlage seien die Bodenverhältnisse jedoch außergewöhnlich schlecht gewesen, so daß dieser Gründungsaufwand nicht voraussehbar gewesen sei.
b) Der Stadtrat beschließt mit 14 Ja-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen:
Der Rat stimmt der Leistung der in der Anlage Nr. 3 aufgeführten erheblichen überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981 zu.
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Punkt 11/3: Vorlage Nr. 298 - Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung von Straßennamen im Bereich des Baugebietes "Horresser Berg" (Gewerbegebiet)
Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:
1. Die im vorliegenden Plan rot gekennzeichnete Straße erhält die Bezeichnung: "Horresser Berg".
2. Die im Plan blau gekennzeichnete Straße (K 151) erhält die Bezeichnung: "Grubenfeld".
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Punkt 11/4: Vorlage Nr. 299 - Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen
Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Bezeichnung_verlaufend von bis_Tag der Verkehrsübergabe
Mühlenweg Weststraße - Ende Parzelle 122/7 01.08.1980
Punkt 11/5: Vorlage Nr. 300 - Beratung und Beschlußfassung über die Abrechnung der Ausbaubeiträge für die Bahnhofstraße (Abschnittsbildung)
Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat stellt fest, daß für die Veranlagung der Ausbaubeiträge der Bahnhofstraße (L 326) der Bereich zwischen der Einmündung der Wall Straße und des Vorderen Rebstockes das Abrechnungsgebiet bildet.
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