- 6 -
Der Stadtrat stimmt der Veräußerung des in der Gemarkung Horressen gelegenen städtischen Baugrundstückes Flur 12, Nr. 5, mit einer Größe von 954 qm an die Herren Stefan und Christoph Wüst, Dillstraße 18, Montabaur, zu.
Der Kaufpreis beträgt 25,-- DM/qm; das sind für 954 qm = 23.850,-- DM.
Darüber hinaus sind der Stadt vorfinanzierte Erschließungs- und Anschlußbeiträge von insgesamt 31.538,26 DM zu erstatten. Der Gesamtkaufpreis von 55.388,26 DM ist innerhalb von 2 Monaten nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages fällig, die Nebenkosten tragen die Käufer.
Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Auflagen:
1. Die Erwerber verpflichten sich,
a) einen ca. 2 m breiten Streifen an der L 312 und der Lerchenstraße an die Stadt Montabaur zur Anlage eines Rad- und Fußweges zum Einstandspreis zurückzuübertragen, falls diese die Rückübertragung verlangt und
b) die Bebauung des Grundstückes so einzurichten, daß auch nach einer späteren Rückgabe des Grundstücksstreifens an die Stadt die Grenzabstände gewahrt bleiben.
2. Das Grundstück ist im übrigen innerhalb von 4 Jahren nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch durch die Erwerber im Rahmen des geltenden Baulei tplanes zu bebauen.
Diese Auflagen sind im Grundbuch abzusichern.
Ratsmitglied König (CDU) war bei dieser Entscheidung nicht im Sitzungssaal anwesend.
e) Vorlage Nr. 295 e) - Verkauf eines hospitaleigenen Grundstückes am "Alten Galgen" an die Firma Westerwald-Beton, Westerburg
Der Stadtrat beschließt mit 18 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat stimmt dem Verkauf der noch zu vermessenden, im beiliegenden Lageplan schraffiert gekennzeichneten Teilfläche des hospitaleigenen Grundstückes Flur 45, Nr. 81 an die Firma Westerwald-Beton GmbH & Co. KG, Westerburg, zu.
Der Kaufpreis beträgt 11,-- DM/qm,
mithin für ca. 7.200 qm = 79.200,-- DM.
Dem Hospitalfonds sind folgende vorfinanzierte
Beträge zu erstatten:
Kanalanschlußbeitrag für ca. 7.200 qm a 7,1428 DM = Baukostenzuschuß Wasserwerk 1. Rate für *- 7.200 qm ä 0,50 DM =
Beitrag Oberflächenentwässerung für-"7.200 qm a 1,093175 DM =
51.428,16 DM 3.600,-- DM
7.870,86 DM 62.899,02 DM
142^099^02_DML
Eine Flächendifferenz nach der endgültigen Vermessung ist auf der Grundlage der genannten Einzelpreise auszugleichen. Die Nebenkosten mit Ausnahme der Vermessungskoten übernimmt die Käuferin.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, daß das Kaufgrundstück zur Errichtung eines Transport-Beton-Mischwerkes genutzt werden soll. Wenn das Grundstück nicht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren nach der Umschreibung des Eigentums
Lzung vom . 07.1982 ^P. ^11
vom 82
^VIIi
- 7 -

