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Im Grundbuch dem genannten Zweck zugeführt wird, steht dem Hospitalfonds ein im Grundbuch zu sicherndes Recht zum Rückkauf zum Einstandspreis zu. Dabei entstehende Nebenkosten trägt die Firma Westerwald-Beton.
Der Firma Westerwald-Beton steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag bzw. ein Rückgaberecht des Grundstückes zum Ankaufspreis zu, wenn eine unumschränkte Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb des Transport-Beton-Mischwerkes nicht erteilt wird. Auch in diesem Falle gehen die Nebenkosten zu Lasten der Firma.
Ratsmitglied König (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungssaal verlassen.
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Ratsmitglied Bächer (SPD) verweist darauf, daß bereits früher einmal die Absicht bestand, zwischen Bahndamm und Autobahn eine Zufahrt vom Gewerbegebiet "Alter Galgen" her zu schaffen. Damals sei dies abgelehnt worden unter Hinweis auf rechtliche Bedenken, weil zwischen Ausfahrten ein bestimmter Abstand vorgeschrieben sei. Die jetzt im Rahmen des Verkaufs an die Firma Westerwald-Beton dargestellte Konzeption sehe anders aus. Ratsmitglied Bächer will wissen, ob jetzt die Möglichkeit besteht, die damals beabsichtigte Ausfahrt zu schaffen.
Bürgermeister Mangels teilt mit, die Verwaltung verhandele in diesem Sinne mit der Straßenverwaltung. Er sehe zwar gewisse Probleme, weil die Realisierung der Vorschläge der Stadt einen schienengleichen Übergang erforderten, die Verwaltung bemühe sich aber, die Interessen der Stadt in dieser Frage zu wahren.
Auf Frage von Ratsmitglied Bächer (SPD) teilt Bürgermeister Mangels mit, einen Zeitplan könne er nicht bekanntgeben.
Ratsmitglied Kram (CDU) stellt die Frage, wie der Verkaufserlös des Grundstückes im Haushalt des Hospitalfonds verwendet werden soll. Er verweist auf die Grundsatzentscheidung, Erlöse aus Grundstücksverkäufen für Grundstücksankäufe zu verwenden.
Die Verwaltung weist darauf hin, daß dies auch hier beabsichtigt sei. Man wolle das Grundstück Lenz erwerben.
Punkt 1/2: Vergabe von Aufträgen
a) Sanierung des Sportplatzes in Montabaur-Elgendorf - Vorlage Nr. 307 a -
1. Ratsmitglied Widner (SPD) stellt die Frage, ob die Befürchtungen, die Bürgermeister Mangels in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bezüglich der Firma Hölzgen geäußert habe, widerlegt seien.
Bürgermeister Mangels bejaht diese Frage.
2. Ratsmitglied Bächer (SPD) weist darauf hin, daß man ein Kostenlimit in Höhe von 60.000,-- DM für die Sanierung des Sportplatzes festgesetzt habe.
Er schlägt vor, mit der Firma Hölzgen zu verhandeln, um die Auftragsvergabe zum Festpreis zu ermöglichen. Die Verwaltung teilt mit, dies sei nur möglich, wenn die Firma darauf eingehe. Entsprechende Verhandlungen wolle man führen.
3. Ratsmitglied Schweizer (FWG) stellt die Frage, ob nicht für diese Maßnahme ein Zuschuß eingeplant war. Die Verwaltung teilt mit, daß im Haushaltsplan ein Zuschuß in Höhe von 12.000,-- DM eingeplant sei. Wenn die Auftragsvergabe erfolge, so müsse dies bei Wissen um den Einnahmeausfall geschehen.
Lzung vom . 07.1982 3.-P. 7111
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