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Sanierungsbeteiligter vorrangig berücksichtigt werden müsse.
Unterschiedliche Auffassungen werden auch zu einem möglichen Interesse des Bewerbers Spreitzer an Ladenlokal 5 geäußert.
Nach Auffassung der Verwaltung und Dipl. Ing. Friedsam bestehe sehr wohl ein Interesse des Bewerbers Spreitzer am Ladenlokal 5, wenn das Ladenlokal 4 an einen anderen Bewerber veräußert werde.
Dieser Aussage wird widersprochen von Ratsmitglied Plüschke und Vertretern der FWG-Fraktion.
Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen:
1. Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des Ladenlokales Nr. 4 an Herrn Arnold Haas, Friedrichstraße 8, 5432 Wirges, zu den üblichen Bedingungen zu, wenn dieser innerhalb der Frist von 4 Wochen dem Vorvertrag zustimmt.
Sollte innerhalb der angegebenen Frist kein Vorvertrag mit dem Bewerber Zustandekommen, soll das Ladenlokal Nr. 4 an den Bewerber Karl-Heinz Spreitzer, Vorderer Rebstock 9, 5430 Montabaur, zu den üblichen Bedingungen veräußert werden.
2. Unter der Voraussetzung, daß das Ladenlokal Nr. 4 an den Bewerber Haas veräußert wird, soll das Ladenlokal Nr. 5 zu den üblichen Bedingungen an den Bewerber Karl-Heinz Spreitzer, Vorderer Rebstock 9, 5430 Montabaur, veräußert werden. Sollte dieser auf den Erwerb des Ladenlokales Nr. 5 verzichten oder (im Falle des Verzichtes von Haas) das Ladenlokal Nr. 4 erwerben, soll das Ladenlokal Nr. 5 an die Eheleute Karl und Maria Görg,
Hohl Straße 12, 5433 Siershahn zu den üblichen Bedingungen veräußert werden.
c) Vorlage Nr. 286 - Entschädigung für Wertminderungen durch den Bau des kombinierten Rad- und Fußweges an der L 313 (Kol 1 hoff)
1. Oberamtsrat Merz teilt mit, nachdem der Haupt- und Finanzausschuß der Verwaltung einen Verhandlungsspielraum bis max. 17.000,-- DM eingeräumt habe, habe er mit Herrn Kol 1 hoff verhandelt und einen Kompromiß bei 13.500,-- DM (Wertgutachten: 8.000,-- DM) erzielt.
In den Verhandlungen habe der Grundstückseigentümer Kol 1 hoff eine zusätzliche Forderung an die Verwaltung herangetragen. Er sei - so Oberamtsrat Merz - nur dann zu einer Einigung bereit, wenn im Rahmen des Umlegungsverfahrens die Grundstücksgrenze zwischen den Eigentumsflächen Nr. 1306/1 und 1307/1 nicht oder nur unwesentlich verschoben würde (siehe Anlage 1).
Bürgermeister Mangels weist ausdrücklich darauf hin, daß durch den Kompromiß gewisse Bindung des Umlegungsausschusses eintritt.
Der Stadtrat faßt mit 26 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden Beschluß:
1. Der Stadtrat erkennt an, daß durch das Heranrücken der öffentlichen Verkehrsfläche beim Bau des kombinierten Rad- und Fußweges an das Gebäude der Eheleute Kol 1 hoff in der Esche!bacher Straße 33 eine Wertminderung eintritt.
jng vom i.1982
zung vom 07.1982 -P. 7111
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