Akte 
Sitzung 19. Dezember 1984
Entstehung
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Punkt 1/16: Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II"

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erläutert dem Stadtrat die Vorlage zur Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt II" im Bereich der Grundstücke Kleiner Markt 15 und Stein­weg 1. Ratsmitglied Widner (SPD) fragt an, ob man sicherstellen könne, daß ein neuer Baukörper nach der vorgelegten Vorlage errichtet wird. Dr. Possel-Dölken antwortet, es sei vorgesehen, daß die Stadt dieses Gebäude erwirbt und der Sanierungsträger den Abbruch selbst durchführt. Dadurch könne man den Zeitpunkt des Abbruches so festlegen, daß zuvor der Bauantrag von der Stadt akzeptiert wurde. Es könne somit kein Neubau entstehen, der nicht den Vorstellungen des Stadtrates entspricht. Der I. Beigeordnete Dr. Hütte (CDU) beantragt,die Vorlage um eine Ziffer 1.6 zu ergänzen. Diese Ziffer soll folgenden Wortlaut erhalten:

Die Giebelstellung hat sich sowohl zum Steinweg als auch zum Kleinen Markt hin zu orientieren.

Im nichtöffentlichen Teil zu diesem Tagesordnungspunkt fragt Ratsmitglied Schweizer (FWG) an, ob der Bauherr mit der vorgesehen Satzungsänderung einverstanden ist. Außer­dem müsse sichergestellt sein, daß nach einem Abriß des Gebäudes dort keine Baulücke bestehen bleibe. Er beauftragt die Verwaltung durch eingehende Bauüberwachung für die Einhaltung der Satzungsregelungen zu sorgen. Ratsmitglied Schweizer (FWG) führt weiter aus, die Verwaltung solle darauf achten, daß vor Beginn der Bauarbeiten eine Baugenehmigung erteilt ist. Beim Haus "Wild" sei dies nicht der Fall. Dr. Possel- Dölken erwidert, beim Haus "Wild" werde ein Gebäude restauriert, ohne daß eine äußer­liche Veränderung vorgenommen wird.

Er weist auf ein Gespräch mit dem Hauseigentümer hin. Dieser möchte von der Stadt eindeutige Vorgaben haben, um die Bauarbeiten planen zu können. Neben der Baugenehmi­gung werde durch Vertrag eine zivilrechtliche Bindung erfolgen. Der Hauseigentümer habe zum Ausdruck gebracht, er sei an einem baldigen Baubeginn interessiert. Rats­mitglied Lorenz (FWG) hält es für eine unglückliche Lösung, in diesem Bereich eine viergeschossige Bauweise vorzusehen. Dr. Possel-Dölken ist der Meinung, es spreche nichts dagegen, dem Bauinteressenten eine möglichst weitgehende Ausnutzung des vor­handenen Platzes zu ermöglichen. In der Höhe werde das G&bäude an die Nachbargebäude angepaßt.

Nachdem Dr. Possel-Dölken die Öffentlichkeit der Sitzung wieder hergestellt hat, faßt der Stadtrat mit 21 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluß:

1. Der Bebauungsplan "Altstadt II" wird im Bereich der Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg 1 (Flurstücke Nr. 380 und 381 - Flur 44 -) wie folgt geändert:

1.1 Die überbaubare Fläche ab dem Grundstück Kleiner Markt 13 in Richtung Bahn- hofsstraße wird um 6.50 m erweitert. Im Erdgeschoßbereich wird hiervon eine Passage in einer Breite von 2,25 m als öffentlicher Fußgängerbereich ausgewiesen der lichte Durchgang muß 1,80 m betragen.

1.2 Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 1,0 des als überbaubar ausgewiesenen Be­reiches festgesetzt.

1.3 Die Geschossigkeit wird auf max. 4 Geschosse zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschosses festgelegt; die Geschoßflächenzahl (GFZ) wird auf max. 2,2 festgesetzt.

1.4 Die auf den Grundstücken Kl. Markt 15 und Steinweg 1 neu zu errichtenden Baukörper müssen sich in ihrer Höhe am Gebäude Kleiner Markt 13 orientieren; die Traufhöhe darf nicht höher sein als die Traufhöhe des Gebäudes Kleiner Markt 13. Die Firsthöhe darf die Firsthöhe des Gebäudes Kleiner Markt 13 ebenfalls nicht überschreiten.

1.6 Die Giebelstellung hat sich sowohl zum Steinweg als zum Kleinen Markt hin zu j! orientieren. 3