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Mitglied
Stellvertreter
a) CDU-Fraktion
b) SPD-Fraktion
c) FWG-Fraktion
d) Vertreter der Vereine:
Stock, Karl-Heinz Dr. Hütte, Paul
Drenkelfort, Wolfgang
Teves, Heinz
Schneider, Josef Otto
Manns, Hans-Josef Diehl, Hildegard
Storm, Uwe
Eschenauer, Franz-Josef Hüging, Werner
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken nimmt an der Abstimmung nicht teil (§ 36 Abs. 3 Satz 2 GemO).
Punkt 11/5: Vorlage Nr. 28
Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen der Straße "Im Baumberg" in Montabaur-Eschelbach
Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.08.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.07.1983 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teilerschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).
Bezeichnung_verlaufend von bis_hergestellte Einrichtung
Im Baumberg Einmündung Geranienstraße - Fahrbahn
Einmündung Lilienstraße
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 01.10.1984 festgesetzt.
Punkt 11/6: Vorlage Nr. 29
Beratung und Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschließt der Stadtrat, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Bezeichnung_verlaufend von bis_Teileinrichtung
Im Baumberg Einmündung Geranienstraße - Fahrbahn
Einmündung Lilienstraße
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.10.1984.
ig vom .7984 P.JX
Punkt 11/7: Vorlage Nr. 30
Beratung und Beschlußfassung über die Abrechnung der Straße "Im Baumberg" in Montabaur-Eschelbach
1. Ratsmitglied Widner (SPD) kritisiert die komplizierte Begründung der Vorlage Nr. 30. Er gehe von der sachlichen Richtigkeit dieser Begründung aus, bemängele aber, daß die Formulierung der Begründung für einen Laien in juristischen Angelegenheiten kaum verständlich sei. Ratsmitglied Widner fordert die Verwaltung auf, Vorlagen künftig verständlicher zu formulieren.
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