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bewert plädierte. Die Erhöhung des Haushaltsansatzes um 20.000,-- DM sei erfolgt, um einzelne Architektenleistungen heimischer Architekten abgelten zu können, die sich außer Konkurrenz an dem eingeschränkten Architektenwettbewerb beteiligen.
Ratsmitglied Schweizer verweist darauf, daß die Architektenkammer den heimischen Architekten untersagt hat, sich entsprechend den Vorstellungen der Stadtratsmehrheit an dem Wettbewerb zu beteiligen, also unentgeltlich Pläne zu erstellen und vorzulegen. Die Berufsordnung für Architekten verbiete dies.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, nach wie vor halte er die beschlossene Regelung, einen festgelegten Kreis von Architekten mit Erfahrungen bei der Gestaltung von Fußgängerzonen zu beauftragen, Entwurfspläne zu erstellen, für den richtigen Weg. Bei einem regelrechten Architektenwettbewerb wären alle teilnehmenden Architekten das Risiko eingegangen, unentgeltliche Pläne erstellen zu müssen. Nur die Pläne wären nämlich dann honoriert worden, die in die Prämierung gekommen wären. Das Einschreiten der Architektenkammer habe die Stadt nicht zu vertreten. Es handele sich um eine interne Frage, die die betroffenen Architekten mit ihrem Berufsverband klären müßten.
2.4 Ratsmitglied Lorenz (FWG) erklärt, er lehne den Nachtragshaushaltsplan 1984 ab, weil er sich mit der Vergabe eines Anschlußauftrages zum Straßenbau im Bereich des "Alten Galgens" nicht einverstanden erklären könne. Es hätte eine öffentliche Ausschreibung der Arbeiten erfolgen müssen.
2.5 Ratsmitglied Eschenauer (FWG) erklärt, er stimme gegen den Nachtragshaushaltsplan 1984, weil trotz der erhöhten Zuführung zur Rücklage eine Rücklagenentnahme von rd. 1 Mio. DM erfolge. Außerdem könne er sich - ebenso wie Ratsmitglied Lorenz - nicht mit dem Vergabemodus der Arbeiten im Bereich des "Alten Galgens" einverstanden erklären.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bemerkt zu der Frage der Rücklagenentnahme, daß die Rücklagenentnahme für die Erschließung des Gewerbegebietes "Alter Galgen" erfolge. Gerade für diese Zwecke sei in der Vergangenheit eine Rücklage angespart worden. Die günstige Haushaltsentwicklung ermögliche es, eine ursprünglich nicht vorgesehene Rücklagenzuführung zu tätigen.
2.6 Der Stadtrat beschließt mit 18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung:
Der Stadtrat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1984 in der vorliegenden Form.
Gleichzeitig wird das dem nachtragshaushaltsplan als Anlage beigefügte, geänderte Investitionsprogramm für die Jahre 1983 - 1987 beschlossen.
Punkt 11/2: Vorlage Nr. 25
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe des Hospitalfonds für das Haushaltsjahr 1984
Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:
ig vom .1984 P. IX
Der Rat stimmt der Leistung der erheblichen überplanmäßigen Ausgabe beim Hospital- fonds für das Haushaltsjahr 1984 bei der Haushaltsstelle 430.612 (Medizinischer Bedarf - Haushaltsansatz: 10.000,-- DM) in Höhe von 5.000,-- DM zu. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei HHSt. 430.501 (Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen), weil der vorgesehene Austausch eines Hydraulikstempels im Aufzug des Neubauteils ins nächste Jahr verschoben wird.
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