Akte 
Sitzung 13. September 1984
Entstehung
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(6) Die Mitglieder des Ausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld im Rahmen des § 12.

§ 16

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 21. Dezember 1979, geändert durch Satzung vom 21.03.1983,außer Kraft.

5431 Montabaur,

( Dr. Possei-Dölken ) Bürgermeister