Anlage Nr. 7 zur Niederschrift
Satzung
Anlage Nr. 2
der Stadt Montabaur über die Fortentwicklung eines Gemarkungsteils von Bladernheim als im Zusammenhang bebauter Ortsteil (Fortentwicklungssatzung Bladernheim)
vom
Aufgrund des § 34 Abs. 2 a des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.08.1976 (BGBl, I S. 2256), zuletzt geändert duch Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 06.07.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 24 Abs. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) hat der Stadtrat von Montabaur am
folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom _ hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Für den Teil des Gebietes "In dar Hehl" im Stadtteil Bladernheim, der im beigefügten Lageplan rot umrandet ist, wird gern. § 34 Abs. 2 a BBauG eine Entwicklungssatzung aufgestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Die Stadt Montabaur beabsichtigt, den Geltungsbereich dieser Satzung als zusammenhängend bebauten Ortsteil zu entwickeln. Im Geltungsbereich dieser Satzung bestimmt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit baulicher Vorhaben nach § 34 BBauG.
§ 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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g vom 1984 . IX
5430 Montabaur,
lg vom .7984 P. JX
STADT MONTABAUR
( Dr. Possei-Dölken ) Bürgermeister

