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Förderung die Vereinsarbeit und insbesondere die Jugendarbeit auf regionaler und überregionaler Ebene anerkennen solle.
2. Ratsmitglied Kram (CDU) erklärt, seine Fraktion sei sich durchaus bewußt, daß nach dem Vertrag der Tennisclub verpflichtet sei, für die Zuwegung zu sorgen.
Der Tennisclub habe diesbezüglich auf alle Ansprüche gegenüber der Stadt verzichtet. Andererseits sei man sich der hervorragenden Jugendarbeit bewußt, die
in diesem Verein geleistet werde. Deshalb habe sich die CDU-Fraktion mehrheitlich für eine Zuschußgewährung entschieden. Den Tennisclub wolle man aber ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß es sich um eine einmalige Förderung handelt.
3. Ratsmitglied Widner (SPD) spricht sich gegen eine Bezuschussung aus. Er erinnert daran, daß alle Fraktionen seinerzeit dem Vertrag zwischen der Stadt und dem Tennisclub bezüglich der Grundstücksbereitstellung zugestimmt haben und der Tennisclub in diesem Vertrag ausdrücklich die Verpflichtung übernommen hat,
für die Zuwegung zu sorgen. Im übrigen empfinde er es als ausgesprochenen Luxus, einen Zufahrtsweg zu dem Tennisplatz zu bauen, wenn in einer Entfernung von ca.
50 m ausreichende Parkplätze verfügbar seien.
Auf die schwierige finanzielle Situation des Tennisclubs weist Ratsmitglied Roßbach (FWG) hin. Die Unterhaltung der Tennisanlage belaste den Tennisclub sehr stark. Er erinnert daran, daß in der Stadt auch andere Vereine großzügig gefördert worden sind. Es sei nicht mehr als gerecht, wenn die Stadt die Zuwegung zu der Tennisanlage bezahle.
4. Der Stadtrat beschließt mit 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen: ^
a) Dem Tennisclub Schwarz-Weiß Montabaur e. V. wird für die Instandsetzung des ^ Zufahrtsweges zum Tennisplatz ein einmaliger Zuschuß in Höhe von 14.199,12 DM ^ gewährt. Künftige Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind gemäß ^9 vom
den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Tennisclub Schwarz-Weiß i 198'
Montabaur e. V. und der Stadt Montabaur ausschließlich vom Tennisclub zu ^ ^
finanzieren.
b) Die erforderlichen Haushaltsmittel werden überplanmäßig bei der HHSt.
550.987 bereitgestellt. Zur Deckung werden Einsparungen bei der HHSt. 670.982 (Kostenanteil der Stadt zur Anschaffung eines Steigerwagens) herangezogen.
Punkt 11/8: Vorlage Nr. 525
Beratung und Beschlußfassung über den Nachtragsplan 1984 für das Revier Gelbachtal
Der Stadtrat beschließt mit 26 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat stimmt der Einsaat der Erdaushub-Ablagerungsfläche in der Gemarkung Eschelbach, Flur 36, Nr. 6 mit Lupinen, Klee und Sonnenblumen sowie der Nachbesserung des Immissionsschutzstreifens in Eschelbach zu.
Gleichzeitig wird eine überplanmäßige Ausgabe
bei HHSt. 855.415 in Höhe von bei HHSt. 855.518 in Höhe von bei HHSt. 855.517 in Höhe von
812,-- DM 150,-- DM 1.105,-- DM
insgesamt
2.067,-- DM
beschlossen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 855.130.
vom
*3 vom 1984 . IX
h'
ig vom .1984 P. IX

