Akte 
Sitzung 07. Juni 1984
Entstehung
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Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar, sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch vorliegen.

Die Nebenkosten tragen die Erwerber.

Diesen steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrage zum Einstandspreis zu, falls die Genehmigung zum Umbau und zur Nutzung der früheren Schule als Gästehaus für Freizeitreiter im Sinne der Bauvoranfrage vom 09.04.1984 nicht erteilt wird.

Der Stadtrat genehmigt eine außerplanmäßige Haushaltsausgabe in Höhe von 80.000,-- DM bei den HHSt. 881.981/982 für die anteilige Rückzahlung der Landes- und Kreiszuschüsse, die seinerzeit zum Bau der Schule ge­währt wurden.

b) Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 1 Stimm­enthaltung:

Der Stadtrat stimmt dem Verkauf des im beiliegenden Lageplan besonders gekennzeichneten, noch zu vermessenden Teilstückes des bebauten Grund­stückes in Reckenthal Flur 8, Parzelle 49/3 an Herrn Herbert Fischer, Wiedstraße 12, 5430 Montabaur, zum Preise von 125.000,-- DM zu.

Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar, sobald dem beurkundenden Notar alle Unterlagen zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch vorliegen.

Die Nebenkosten übernimmt der Erwerber.

Der Erwerber muß sich verpflichten, in die bestehende Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Kreis über die Anbringung, den Betrieb, die Unterhaltung und Instandsetzung einer Bundesluftschutzsirene vom 19.11.1976 einzutreten.

Der Stadt und dem Käufer stehen ein Rücktrittsrecht zum Einstandspreis zu, falls der Kaufvertrag über den Verkauf der früheren Schule in Reckenthal an die Herren Fischer und Block aufgehoben wird.

Punkt 1/2: Vergabe von Aufträgen Es stehen keine Auftragsvergaben an.

Punkt 1/3: Beratung und Beschlußfassung über Bauvoranfragen und Bauanträge 1. Bauvoranfrage Hasdenteufel

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtet, es liege eine Bauvoranfrage be­züglich des kürzlich abgebrannten Betriebsgebäudes der Firma Hapak Hasdenteufel, Montabaur-Elgendorf, vor. Der Bürgermeister erinnert daran, daß er unmittelbar nach dem Brand mit dem Firmeninhaber verhandelt und dabei angeregt habe, eine Auslagerung des Betriebes in den Bereich des "Alten Galgens" zu erreichen.

Bei diesem Gespräch habe er auch Bereitschaft der Stadt in Aussicht gestellt, eine pauschale Abfindung für noch vorhandene Geräte, die nicht von der Brand­schutzversicherung erstattet werden, zu leisten. Der Firmeninhaber sei jedoch dazu nicht bereit gewesen, er habe vielmehr kategorisch erklärt, eine Be­triebsverlagerung komme für ihn nicht in Betracht. Nach Vorlage der Bauvor­anfrage sei er erneut auf den Firmeninhaber zugegangen, berichtet Bürgermeister Dr. Possel-Dölken. Er habe das Angebot einer pauschalen Entschädigung durch die Stadt (vorbehaltlich der Zustimmung des Rates) erneuert. Als mögliches Be-

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