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triebsgelände im Baugebiet "Alter Galgen" habe er Grundstücke der Domänenverwaltung benannt und in Aussicht gestellt, die Stadt werde mit der Domänenverwaltung verhandeln, daß eine Übereignung auf die Firma Hasdenteufel schnell erfolgen könne.
Der Betriebsinhaber habe ihm jedoch erklärt, daß eine Aussiedlung für ihn deshalb nicht in Betracht komme, weil es nicht möglich sei, zusätzliche Investitionen zu tätigen. Außerdem sei man darauf angewiesen, den Wiederaufbau so schnell wie möglich zu betreiben. Die Betriebsausfallentschädigung sei nur auf einen Zeitraum von einem halben Jahr abgeschlossen. Im Herbst dieses Jahres müsse er den Betrieb also wieder funktionsfähig haben. Ein zu langes Warten würde außerdem dazu führen, daß der Kundenstamm abwandere. Die Grundstücksverhandlungen würden mit Sicherheit zu lange Zeit in Anspruch nehmen.
Ratsmitglied Lorenz (FWG) stellt die Frage, welche Möglichkeit die Stadt habe, den Wiederaufbau an der alten Stelle zu verhindern.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, über die Baugenehmigung entscheide die Kreisverwaltung. Da es sich jedoch um ein Außenbereichsvorhaben im Sinne des § 35 Bundesbaugesetz handele, könne die Baugenehmigung nur erteilt werden, wenn die Stadt ihr Einvernehmen erteile. Der Betrieb genieße jedoch an dieser Stelle Bestandsschutz. Der Betriebsinhaber habe somit einen Anspruch darauf, daß ihm die Baugenehmigung erteilt wird. Würde die Stadt ihr Einvernehmen versagen, könnte sich die Kreisverwaltung nicht darüber hinwegsetzen. Der Betriebsinhaber könnte aber vor dem Verwaltungsgericht die Baugenehmigung sicher mit Erfolgsaussichten erstreiten. Durch die Versagung des Einvernehmens könne die Stadt also nur eine zeitliche Verzögerung erreichen und vielleicht über diesen Weg eine Verhandlungsbereitschaft des Firmeninhabers erreichen.
Aus diesem Grund sehe er kaum realisitsche Möglichkeiten, den Wiederaufbau an der geplanten Stelle zu verhindern.
I. Beigeordneter Dr. Hütte spricht sich dafür aus, alles zu versuchen, daß eine Auslagerung des Betriebes Hasdenteufel in das Gewerbegebiet "Alter Galgen" erfolgt. Das Argument, die Grundstücksverhandlungen mit der Domänenverwaltung würden zu lange dauern, könne er nicht akzeptieren. Die Bezirksregierung sei sicher auf Wunsch der Stadt bereit, schnell die grundstücksmäßigen Voraussetzungen für die Betriebsverlagerung zu schaffen, zumal der Betrieb städtebaulich an die frühere Stelle nicht passe. Die Firma Hasdenteufel habe im übrigen einen Notbetrieb eingerichtet. In der Zeit des Wiederaufbaues im Bereich des "Alten Galgens" könne an der jetzigen Stelle dieser Notbetrieb ja fortgeführt werden.
I. Beigeordneter Dr. Hütte verweist auf die Unverträglichkeit des Sägewerkes in der Nähe des Wohnbereiches. Wenn jetzt die Voraussetzungen für eine Betriebsverlagerung geschaffen würden, wäre Raum für eine sinnvolle bauliche Weiterentwicklung von Eigendorf. Würde der Betrieb jedoch an der alten Stelle wieder aufgebaut, seien diese Voraussetzungen für absehbare Zeiten verbaut.
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Ratsmitglied Stock (CDU) hält es für den Firmeninhaber nicht für zumutbar, wenn die Stadt durch die Versagung des Einvernehmens die Erteilung der Baugenehmigung verzögern sollte. Andernfalls werde die Existenz des Betriebes gefährdet.
Es gingen Arbeitsplätze verloren. Das könne nicht das Ziel der Stadt sein.
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Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt Sitzungsunterbrechung.
Oberamtsrat Merz berichtet in diesem Zusammenhang, der Firmeninhaber habe nicht nur eine pauschale Entschädigung für die Einrichtungen, die nicht von der Feuerversicherung abgedeckt sind, gefordert, sondern verlangt, daß ihm jedwede Unkosten durch die Betriebsverlagerung ersetzt werden.
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