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3. Ratsmitglied Schweizer (FWG) richtet an Oberamtsrat Merz die Frage, ob es zutreffe, daß Herr Hugo Kochern der Stadt für das Lehrerwohnhaus vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses einen Kaufpreis von 170.000,-- DM angeboten habe. Wenn diese Frage bejaht werde, wolle er wissen, wieso darüber nicht in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses berichtet worden sei. Dies sei eine für die Entscheidungsfindung des Ausschusses wichtige Information gewesen.
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Oberamtsrat Merz teilt mit, es treffe zu, daß Herr Kochern der Stadt für das Lehrerwohnhaus einen Betrag von 170.000,-- DM geboten habe. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses habe er berichtet, daß es eine Reihe von Angeboten für das Lehrerwohnhaus gebe, die über dem Angebot von Herrn Fischer (125.000,-- DM) lägen. In der bisherigen Diskussion sei jedoch stets übereinstimmend die Auffassung vertreten worden, das Lehrerwohnhaus und die Schule nur gemeinsam zu veräußern, weil andernfalls eine Veräußerung der Schule ausgeschlossen sei. Darüber habe auch in der Hauptausschußsitzung kein Dissens bestanden. Insofern habe er keine Veranlassung gesehen, näher auf das Angebot von Herrn Kochern einzugehen.
Die Aussagen von Oberamtsrat Merz werden von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sowie den Ratsmitgliedern Kram (CDU) und Widner (SPD) bestätigt. Auch nach Kenntnis des Angebotes von Herrn Kochern sei man der Auffassung, den Gebäudekomplex nur zusammen zu veräußern, weil man sonst die Schule nicht veräußern könne. Insofern sehe man auch im nachhinein keine Veranlassung, in eine Diskussion über das Angebot von Herrn Kochern einzutreten.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) vertritt hingegen die Auffassung, bei Kenntnis des Angebotes von Herrn Kochern hätte man im Haupt- und Finanzausschuß durchaus Überlegungen anstellen können, ob angesichts der erheblichen Preisdifferenz nicht notfalls auf die Veräußerung des Schulgebäudes verzichtet werden könne. Dies gelte um so mehr, als die Stadt einen Teil des Verkaufserlöses (80.000,-- DM) erstatten müsse. Außerdem habe er bereits im Haupt- und Finanzausschuß Bedenken geäußert, daß der geplante Reiterhof an diese Stelle nicht passe.
lg vom i 1984 ). IX
Dem wird entgegengehalten (Ratsmitglied Manns, CDU), daß dann die Stadt auf absehbare Zeit das Schulgebäude nicht veräußern könne. Außerdem müsse vom
sie dann für die Unterhaltung dieses Gebäudes sorgen. Allein die Heizungs- ''84 kosten zur Vermeidung von Frostschäden seien beträchtlich. IX
Ratsmitglied Teves (FWG) äußert sich kritisch zu der Absicht, Rücktrittsvorbehalte in den Kaufvertrag einzubauen. Es sei für ihn nicht verständlich, wieso man nicht abwarte, bis über die Bauvoranfrage entschieden sei, sondern im Kaufvertrag ein Rücktrittsvorbehalt vereinbare, der dem Erwerber den Rücktritt von dem Kaufvertrag ermögliche, wenn die Bauvoranfrage abgelehnt werde.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, es entspreche gerade der Interessenslage der Erwerber, den Kaufvertrag schnell abzuschließen. Da sie diesen igvoi
Wunsch geäußert hätten, habe die Stadt keine Bedenken gehabt, zumal das .J 984
Risiko der Rückabwicklung des Vertrages vom Erwerber zu tragen sei. p. jx
4. Beschlußfassung:
a) Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Der Stadtrat beschließt den Verkauf der im heiligenden Lageplan gekennzeichneten, noch zu vermessenden Teilfläche des bebauten Grundstückes Flur 8, Nr. 49/3 je zur Hälfte an Herrn Herbert Fischer, Wiedstraße 12,
5430 Montabaur und Herrn Armin Block, Ludwigsstraße 6, 6500 Mainz zum Preise von 195.000,-- DM. ^
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