Ratsmitglied Kram (CDU) bewertet die Vorschläge der Verwaltung positiv. Die *
Verringerung des Plangebietes auf eine Bauzeile sei ja - so Ratsmitglied Kram - in erster Linie erfolgt, um den Bau einer Umgehungsstraße um den Stadtteil Horressen herum nicht zu erschweren. Es sei heute aber noch völlig ungewiß, ob diese Straße überhaupt gebaut werde. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, daß dies nicht der Fall ist, so sei es sinnvoll, wenn man jetzt ^
Möglichkeiten der Erschließung der östlich des jetzigen Plangebietes ge- '!
legenen Grundstücke offenhalte.
Ratsmitglied Bächer (SPD) spricht sich gegen die von der Verwaltung aufgezeigten Alternativen aus. Er erinnert an Aussagen seiner Fraktion schon zu Beginn der Legislaturperiode, daß man keine Landschaftszersiedlung wolle.
Die Stadtteile Eigendorf und Horressen sollten nicht - wie dies vielleicht den Planungsvorstellungen früherer Zeit entsprochen habe - auf den Stadtkern Zuwachsen. Vielmehr solle der Grüngürtel offenbleiben. Deshalb sei man in jedem Fall gegen die Erweiterung des Baugebietes "Feldchen" über den jetzt vorgesehenen Rahmen (1 Bauzeile) hinaus.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) plädiert dafür, die Entscheidung nicht in der heutigen Sitzung des Stadtrates zu treffen. Vielmehr solle die Angelegenheit zurückverwiesen werden an den Haupt- und Finanz- und Bauausschuß.
2. Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen bei einer Stimmenthaltung:
Die Entscheidung über die Änderung des Plangebietes des Bebauungsplanes "Feldchen" (Vorlage Nr. 510) wird zurückgestellt. Zuvor sollen der Haupt- und Finanz- und Bauausschuß über die von der Verwaltung dargestellten Alternativen bezüglich der Offenhaltung von Erschließungsmöclichkeiten im Falle einer Erweiterung des Plangebietes beraten.
Ratsmitglied Manns (CDU) hat wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
mg vom mi 1984 -P. VIIJ
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lg vom i 1984 >. IX
Punkt 11/6: Vorlage Nr. 511, Anlage Nr. 6
Beratung und Beschlußfassung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" im Bereich des Grundstückes Goethestr. 8
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
1. Der Bebauungsplan "Himmelfeld" wird im Bereich des Grundstückes Goethestraße.8 (Flurstück Nr. 68) dergestalt geändert, daß die bisher ausgewiesene überbaubare Grundstücksfläche entfällt und im nördlichen und östlichen Teil des Grundstückes eine neue überbaubare Fläche festgesetzt wird.
Die Planänderung wird verbunden mit der Maßgabe, daß der Grundstückseigentümerin bzw. deren Rechtsnachfolger kein Anspruch auf zusätzliche, auf die Planänderung zurückzuführende Lärmschutzmaßnahmen zukommt.
Die Planänderung ist in der beigefugten Skizze dargestellt.
gvom ^ 1984
'. IX
2. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Änderung erfolgt auf Antrag der Grundstückseigentümerin (Frau Trudl Keller); die Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben der Änderung bereits zugestimmt, auch das Straßenbauamt Diez als zuständiger Träger öffentlicher Belange erhebt gegen die Bebauungsplanänderung keine Bedenken. Die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 13 BBauG liegen somit vor.

