gangsverkehr freihalten. Der Umweg sei für Autofahrer durchaus zumutbar.
Ratsmitglied Diel (FWG) plädiert hingegen dafür, eine Anbindung zu ermöglichen.
Ratsmitglied Kram (CDU) spricht sich ebenfalls für eine Anbindungsmöglichkeit aus.
Ratsmitglied Bacher (SPD) stellt den Antrag, die Entscheidung über den Bebauungsplan "Christches Weiher" bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Zunächst solle geklärt werden, ob eine Anbindung möglich sei oder nicht.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, der Einmündungsbereich liege nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Christches Weiher". Insofern bestehe kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der von Ratsmitglied Manns (CDU) angesprochenen Frage und der jetzt anstehenden Entscheidung über den Bebauungsplan "Christches Weiher". Die Frage der Anbindungsmöglichkeit werde von der Verwaltung geklärt. Sollten Entscheidungen des Rates in dieser Frage erforderlich sein, könne man diese immer noch fassen.'Es sei nicht sinnvoll, jetzt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Christches Weiher" zu verzögern.
Ratsmitglied Bächer (SPD) zieht daraufhin seinen Antrag zurück.
3. Der Stadtrat beschließt mit 17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen:
a) Der für den Bereich südlich der Kreisstraße Nr. 151 im Gemarkungsteil "Christches Weiher" aufgestellte Bebauungsplan mit der bisherigen Bezeichnung "Montabaur-Horressen" erhält neu die Bezeichnung:
"Christches Weiher".
b) Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der vorgelegten Form zu.
c) Die Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG wird gemäß § 2 a Abs. 3 BBauG in der Form durchgeführt, daß die Planskizze für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verwaltung eingesehen werden kann.
o) Die Verwaltung wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.
Ratsmitglied Helga Schneider (CDU) hat wegen Voriiegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
Punkt 11/5: Vorlage Nr. 510, Anlage Nr. 4 und 5
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Feldchen" östlich der Auerhahnstraße im Stadtteil Horressen hier: Änderung des Plangebietes
1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist darauf, daß entsprechend der Empfehlung der Fachausschüsse östlich der Auerhahnstraße nur eine Bauzeile ausgewiesen und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Feldchen" entsprechend reduziert werden soll. Dem trage der nun vorliegende Bebauungsplanentwurf Rechnung. Die Fachausschüsse hätten sich auch dafür ausgesprochen, auf die Verbreiterung des Feldweges in Verlängerung der Lerchenstraße zu verzichten, weil dies nicht notwendig sei für die Erschließung des Baugebietes (vergleicheAnlage Nr. 5).
Nach der Sitzung habe die Vawaltung nach Alternativen gesucht, die es zulassen, Möglichkeiten der Erschließung offenzuhalten, wenn später doch das Plangebiet "Feldchen" in östliche Richtung erweitert werde. Dazu stellt Oberamtsrat Kartenhäuser zwei Alternativen anhand der Pläne vor.
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