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§
Punkt 11/4: Vorlage Nr. 509
Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich südlich der Kreisstraße 151 in den Gemarkungsteilen "Christches Weiher" und "An dem Lindchen" (bisherige Bezeichnung: "Montabaur-Horressen")
a) Änderung der Planbezeichnung
b) Zustimmungsbeschluß
c) Durchführung der Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG
d) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG
1. Oberamtsrat Kaltenhäuser erläutert anhand des Bebauungsplanentwurfes die vorgesehene Planung im Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes "Christches Weiher". Er macht insbesondere darauf aufmerksam, daß man im westlichen Bereich des Plangebietes (an der L 312) nicht - wie früher einmal vorgesehen - einen Kinderspielplatz ausweisen wolle, sondern "privates Grün".
2. Ratsmitglied Manns (CDU) macht darauf aufmerksam, daß das Gebiet des Bebauungsplanes "Christches Weiher" zur Gemarkung der ehemals selbständigen Gemeinde Horressen gehört. Die Grundstücke, die im Plangebiet liegen, gehörten - so Ratsmitglied Manns - auch überwiegend Bürgern aus dem Stadtteil Horressen. Ursprünglich sei es vorgesehen gewesen, das Plangebiet durch eine Straße zu erschließen, die in Verlängerung der Oderstraße angelegt und in die L312 münden sollte. Diese Lösung sei angesichts der Proteste von Anliegern der Oderstraße aufgegeben worden. Die jetzige Planung sehe vor, die Erschließung des Baugebietes durch die jetzige K 151 vorzunehmen, die aber im Bereich der Einmündung in die L 312 geschlossen werden solle. Dazu habe man bereits einen Wendehammer angelegt. Diese Lösung sei für die Bewohner des Stadtteiles Horressen schlecht. Um in das Baugebiet "Christches Weiher" zu gelangen, müßten die Einwohner des Stadtteiles Horressen über die L 312 bis fast nach Eigendorf, die K 150 und dann beim " Elgendorfer Kreuz " auf die jetzige K 151 fahren. Dies bedeute einen Umweg von 1,7 Kilometer. Ratsmitglied Manns plädiert dafür, im Einmündungsbereich der L 312/K 151 die Möglichkeit der Durchfahrt offenzulassen.
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Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtet über Gespräche mit dem Straßenbauamt Diez. Der Leiter dieser Behörde habe ihm zugesagt, daß im Einmündungsbereich L 312/K 151 eine eingeschränkte Möglichkeit geschaffen werden könne, von der L 312 auf die K 151 zu gelangen. Das Straßenbauamt vertrete die Auffassung, dies sei eine Frage der Verkehrsbeschilderung, für die dann die Ortspolizeibehörde (Verbandsgemeindeverwaltung) zuständig sei. Damit sei dem Anliegen von Ratsmitglied Manns weitgehend Rechnung getragen, stellt Bürgermeister Dr. Possel-Dölken fest. Das Straßenbauamt empfehle, im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Anbindung zum Gegenstand einer Planung zu machen. Dadurch werde der Bau der Umgehungsstraße gefährdet.
In der Diskussion treten Zweifel auf, ob nicht durch Festsetzungen des Bebauungsplanes "Horresser Berg" geregelt ist, daß der Einmündungsbereich zu schließen ist. Man erinnert daran, daß dies der Entscheidung, dort einen Wendehammer anzulegen, zugrundegelegen habe.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, nach seinen Informationen beinhalte der Bebauungsplan "Horresser Berg" keine ausdrückliche Festsetzung in dieser Hinsicht.
Ratsmitglied Manns (CDU) erklärt, eine mündliche Aussage des Straßenbauamtes reiche ihm nicht aus.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sagt zu, in dieser Frage eine schriftliche Zusicherung des Straßenbauamtes herbeizuführen.
Ratsmitglied Roßbach (FWG) spricht sich für eine Schließung der K 151 im Bereich der Einmündung in die L 312 aus. Man müsse das Wohngebiet vom Durch-
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