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Über diese Frage diskutiert der Stadtrat ausgiebig. Sprecher der SPD-Fraktion (Ratsmitglieder Friemel und Bacher) weisen darauf hin, daß nach ihrer Auffassung die Situation in Montabaur nicht mit der in anderen Städten vergleichbar sei. Der Bedarf an Kaufhäusern sei für Montabaur und das Umland gedeckt. Das Kaufhaus, das man jetzt im Bereich "Altstadt I - Erweiterung" ansiedeln wolle, decke genau das Angebot ab, das jetzt die Einzelhandelsgeschäfte unterbreiteten.
Aus den Reihen der CDU-Fraktion (Ratsmitglieder Kram und König sowie I. Beigeordneter Dr. Hütte) und der FWG-Fraktion (Ratsmitglieder Schweizer und Teves) wird argumentiert, daß sich die Angebote eines Kaufhauses und der Einzelhandelsgeschäfte gegenseitig ergänzten. Aus Erfahrungen anderer Städte könne man ablesen, daß vor allem der Einzelhandel von der Ansiedlung eines Kaufhauses in der Innenstadt profitiere. Der Wunsch, ein Kaufhaus in der Stadt Montabaur anzusiedeln, sei gerade auch von Geschäftsleuten geäußert worden. Es wird auch darauf hingewiesen, daß die Konkurrenzsituation Kaufhäuser nicht davon abhalte, sich an einem Standort anzusiedeln. Oft sei es gerade so, daß die Ansiedlungsbereitschaft erst dann bestehe, wenn am Ort bereits ein anderes Kaufhaus existiere. Trotz der Konkurrenz profitiere man von der Sogwirkung, die von den Konkurrenten ausgehe.
Auch Bürgermeister Dr. Possel-Dölken spricht sich dafür aus, im Bebauungsplan "Altstadt I - Erweiterung" ein Sondergebiet für die Ansiedlung eines Kaufhauses vorzusehen. Er befürchtet keinen Verdrängungswettbewerb mit Einzelhandelsgeschäften, sondern sieht - im Gegenteil - die Chance, Montabaur als Einkaufsstadt für das Umland interessanter zu machen.
2. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt den Abänderungsantrag der SPD-Fraktion (vergleiche oben) zur Abstimmung. Der Antrag wird bei 5 Ja-Stimmen mit 16 Nein-Stimmen abgelehnt.
3. Der Stadtrat beschließt mit 16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen:
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a) Für den Bereich zwischen Gäulsbach, Färberbachstraße, hintere Grundstücksgrenze der westlichen Bauzeile an der Hospitalstraße, Parkplatz "Kalbswiese" wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der die Bezeichnung "Altstadt I - Erweiterung" erhält. Das Sanierungsgebiet "Altstadt I" wird um diese Flächen erweitert.
Der Planbereich ist in der beigefügten Skizze dargestellt.
b) Der Rat stimmt dem Bebauungsplanvorentwurf des Büros Dr. Schirmacher in der Form zu, wie er in der Sitzung des Stadtrates am 5. April 1984 Vorgelegen hat und vorgestellt wurde. Insbesondere wird der von den Fachausschüssen mehrheitlich gewünschten Planaussage zugestimmt, im Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" eine Geschäftsbebauung mit der Ausweisung als Sondergebiet für ein Kaufhaus vorzusehen. Das Planungsbüro Dr. Schirmacher wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen.
c) Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG wird gemäß § 2 a Abs. 3 BBauG in der Weise durchgeführt, daß eine öffentliche Darlegung und Anhörung der betroffenen Bürger erfolgt.
Die Ratsmitglieder Schwind (CDU) und Roßbach (FWG) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen.
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