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2. Der Rat stimmt dem Bebauungsplanvorentwurf des Büros Dr. Schirmacher in der Form zu, wie er in der Sitzung des Stadtrates am 5. April 1984 Vorgelegen hat und vorgestellt wurde. Das Planungsbüro Dr. Schirmacher wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Bebauungsplanvorentwurfes Bebauungsplanentwürfe gemäß Nr. 1 zu erstellen.
3. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG wird gemäß § 2 a Abs. 3 BBauG auf der Grundlage des vom Büro Dr. Schirmacher erstellten Bebauungsplanvorentwurfes in der Weise durchgeführt, daß eine öffentliche Darlegung und Anhörung der betroffenen Bürger erfolgt.
Die Ratsmitglieder Schneider, Hannappel und Wahl (alle CDU) sowie Roßbach (FWG) haben an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und im Zuhörerraum Platz genommen. Ratsmitglied Marx (FDP) hat an der Sitzung nicht teilgenommen
b) Bebauungsplan "Altstadt I - Erweiterung" - Vorlage Nr. 508, Anlage Nr. 3 -
1. Ratsmitglied Widner (SPD) spricht sich gegen die Ausweisung eines Sondergebietes zur Ansiedlung eines Kaufhauses im Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" aus. Er erinnert an die Aussagen seiner Fraktion in früheren Sitzungen zu dieser Frage. Namens der SPD-Fraktion beantragt er, im Beschlußvorschlag der Vorlage Nr. 508 den Satz "Insbesondere wird der von den Fachausschüssen mehrheitlich gewünschten Planaussage zugestimmt, im Bereich des Bebauungsplanes 'Altstadt I - Erweiterung' eine Geschäftsbebauung mit der Ausweisung als Sondergebiet für ein Kaufhaus vorzusehen." zu streichen und statt dessen folgenden Satz in den Beschluß aufzunehmen:
"Im Erdgeschoß des Bereiches, der als Sondergebiet für ein Kaufhaus vorgesehen ist, soll eine Geschäftszone vorgesehen werden, im übrigen Bereich sollen Wohnungen entstehen."
Ratsmitglied Widner (SPD) begründet den Antrag seiner Fraktion wie folgt:
Die SPD-Fraktion bezweifele, ob überhaupt ein Interessent für den Standort Montabaur gewonnen werden könne. Im übrigen würde durch ein solches großes Kaufhaus für die Einzelhandelsgeschäfte in der Stadt Montabaur zu starke Konkurrenz entstehen. Man werde keinen Magneten für zusätzliche Kaufinteressenten in die Stadt bekommen, sondern lediglich einen Verdrängungswettbewerb mit den Einzelhandelsgeschäften in der Stadt erreichen. Die SPD-Fraktion wolle die vorhandene Gewerbestruktur, die durch kleine Einzelhandelsgeschäfte gekennzeichnet sei, weiter fördern. Die Vorsitzenden der CDU-Fraktion und der FWG-Fraktion, die Ratsmitglieder Kram und Schweizer, sprechen sich hingegen nachhaltig dafür aus, im Bereich des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" ein Sondergebiet für ein Kaufhaus auszuweisen.
Es sei wichtig, einen Magneten für Käufer in die Innenstadt zu bekommen.
Es müsse verhindert werden, daß weitere Geschäfte dieser Art "auf der grünen Wiese" siedeln. Der Bereich "Altstadt I - Erweiterung" biete dafür die letzte Möglichkeit. Durch ein Kaufhaus in der Innenstadt werde langfristig auch kein Verdrängungswettbewerb mit den Einzelhandelsgeschäften in der Stadt entstehen. Im Gegenteil: Ein Kaufhaus in der Innenstadt ergänze das Angebot der Einzelhandelsgeschäfte. Diese müßten ihr Angeobt umschichten.
Zwar seien diese gezwungen, ihr Angebot umzuschichten. Es entspreche aber den Erfahrungen in anderen Städten und allen Marktanalysen, daß ein Kaufhaus den Einzeihandelsceschäften zum Vorteil gereiche. Die Käufer seien darauf aus, ihren Grundbedarf preisgünstig in einem Kaufhaus abzudecken. Sie würden nur in eine Stadt wie Montabaur kommen, wenn dies dort möglich sei. Bei dieser Gelegenheit würden dann auch die Angebote des Fachhandels und des gehobenen Güterangebotes angenommen. Eine Konkurrenzsituation mit den Einzelhandelsgeschäften entstehe eher, wenn man auch im Bereich "Altstadt I - Erweiterung" neue kleine Einzelhandelsgeschäfte entstehen lasse.
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