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Punkt 11/2: Vorlage Nr. 506, Anlage Nr. 1
Beratung und Beschlußfassung über die Marktgebührensatzung
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt die Marktgebührensatzung in aer als Anlage Nr. 1 beigefügten Form.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) erinnert an seine Anregung, den alten Weihnachtsmarkt wieder zu beleben und im Herbst einen "Schustermarkt" durchzuführen.
Punkt 11/3: Vorlagen Nr. 507 und 508, Anlagen Nr. 2 und 3
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung von Bebauungsplänen im Bereich "Altstadt III" und für den Bereich "Altstadt I - Erweiterung"
a) Beschlüsse über die Aufstellung von Bebauungsplänen gemäß § 2 Abs. 1 BBauG
b) Zustimmungsbeschluß
c) Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG
a) Bebauungsplan "Altstadt III" - Vorlage Nr. 507, Anlage Nr. 2 -
Der Stadtrat beschließt mit 19 Ja-Stimmen: ^9 vom
1. Im Bereich "Altstadt III", der begrenzt wird
- durch den Fußweg zwischen der Volksbank und dem Anwesen Gröninger (Klostergasse)
- die Kirchstraße (bis zur Einmündung in die Kolpingstraße) tg vom
- die Kolpingstraße und , ^
- die Hospitalstraße (bis zum Neubau der Volksbank) ******
werden drei Bebauungspläne mit folgenden Planbereichsgrenzen aufgestellt:
$
$
Planbereich
2
3
34
IX
im Norden: Klostergasse
(Fußweg zwischen Volksbank u. Anwesen Gröninger)
Färberbachstr.
Obere Plötzgasse vom und Weg Nr. 5654 984
IX
im Osten: Kirchstraße
Kirchstraße
Kirchstraße
(bis zur Einmündung
!984
Kolpingstraße . ^x
in die Kolpingstr.) 9vom
im Süden: Färberbachstraße Obere Plötzgasse Kolpi
und Weg Nr. 5654
im Westen: Hospitalstraße Hospitalstraße Hospitalstraße
(bis zur Einmündung in die Klostergasse am Neubau der Volksbank)
Die Planbereiche sind in der beigefügten Skizze dargestellt.
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