Akte 
Sitzung 05. April 1984
Entstehung
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In diesem Zusammenhang berichtet Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, man habe dem Anwohner Henritzi angeboten, die Stadt würde sein Grundstück erwerben.

Dabei sei allerdings keine Einigung über den Preis erzielt worden. Das Ange­bot der Stadt habe über dem Schätzwert gelegen, die Forderungen von Herrn Henritzi seien jedoch noch weit darüber hinaus gegangen.

Die Ratsmitglieder Schweizer und Roßbach (FWG) kritisieren, daß über Grundstücks­verhandlungen nicht im Haupt- und Finanzausschuß beraten worden ist.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, es sei die Aufgabe des Bürgermeisters, Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vorzubereiten. Bevor der Rat oder Ausschuß mit einer Angelegenheit befaßt werde, müsse die Angelegenheit be­schlußreif sein. Dies sei hier nicht der Fall gewesen, weil man mit dem Grund­stückseigentümer keine Einigung über den Preis habe erzielen können,und die Stadt das Grundstück auch nicht unbedingt in ihr Eigentum bekommen müsse.

Für eine Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses habe daher kein Raum bestanden.

Ratsmitglied Widner (SPD) pflichtet dem bei.

In diesem Zusammenhang informiert Bürgermeister Dr. Possel-Dölken den Stadtrat, daß ein Beweissicherungsverfahren beantragt worden sei, um zu ermitteln, welche Abstützungsmaßnahmen gegenüber dem Haus Henritzi beim Abriß des Nachbargebäudes erforderlich seien.

6. Ratsmitglied Schweizer (FWG) berichtet, der Friseur Heinrich Schneider sei daran interessiert, das städtische Haus im Steinweg zu erwerben, um dort seinen Friseurbetrieb mit Wohnung unterzubringen. Er regt an, die Verwaltung möge bei den Kaufpreisforderungen so Vorgehen, daß es dem Interessenten möglich sei,

das Gebäude zu erwerben,und es sollten keine überhöhten Forderungen gestellt werden. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sagt zu, einen angemessenen Kaufpreis zu fordern.

7. Ratsmitglied Teves (FWG) erkundigt sich, ob die Mehrkosten, die durch die Änderung der Dacheindeckung des Bauvorhabens Schröder (Baublock III, Konrad- Adenauer-Platz) entstanden seien, der Stadt zwischenzeitlich in Rechnung ge­

stellt worden seien.

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Bürgermeister Dr. Possel-Dölken antwortet, der Bauherr habe zwar angekündigt, die ihm entstehenden Mehrkosten (rd. 12.000,-- DM) der Stadt in Rechnung zu stellen. Dies sei bisher allerdings noch nicht geschehen. Es bleibe abzuwarten, ob man zum Schadenersatz verpflichtet sei und ggf. die Haftpflichtversicherung der Verbandsgemeinde dafür in Anspruch nehmen könne.

5430 Montabaur 17. April 1984

Vorsitzender

Schriftführer

Ratsmitglied Wlbner

Ratsmitglied Kram

Ratsmitglied Schweizer

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