Akte 
Sitzung 28. Februar 1984
Entstehung
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Kreisspa Posse Montabaur Nr. 502633 (BLZ 57051001) Volksbank Montabaur

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Tennis-Club Schwarz-WerR 5430 Montabaur

Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken Postfach 12 62

543h Montabaur

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Tag 30.12.1983

a) Kosten für die Einmessung der Tennisaniage durch das Katasteramt Montabaur

b) Instandsetzung des Zufahrtsweges zur Tennisaniage im Stadtwaid

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Possei-Dölken,

die mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücke der Tennisaniage des TG Schwarz-Weiß Montabaur e. V. sind nunmehr durch das Katasteramt eingemessen worden. Die Ver­messungskosten belaufen sich auf 3.474,31 DM.

Der TC bittet höfiich zu prüfen, ob diese Aufwendungen von der Stadt Montabaur übernommen werden können.

Des weiteren ertauben wir uns zu beantragen, die Instandsetzung des stadt. Zu- fahrtsweges zur Tennisaniage auf Kosten der Stadt Montabaur durchführen zu lassen (Aufbringen einer Bitumendecke ca. 20.000,-- DM).

Begründung:

Die finanzielle Situation des TC Schwarz-Weiß Montabaur e. V. ist dermaßen ange­spannt, daß Aufwendungen, die über die jährlich wiederkehrenden Ausgaben hinaus­gehen, nicht zu realisieren sind. Der Verein muß,um seinen Verbindlichkeiten nachkommen zu Können, von seinen 350 Mitgliedern (Erwachsene und Jugend!iche)die höchsten Mitgliedsbeiträge des näheren und weiteren Umlandbereiches erheben. Der Schuldenstand per 3).12.1983 beläuft sich auf 320.000, DM. Neben den enorm hohen Schuldendienstleistungen entstehen z. B., nur um die vereinseigenen Plätze bespielbar zu machen, jänrlich Kosten in Höhe von 15.000,-- DM. ln diesem Zusammen­hang dürfen wir auf das Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 10.03.1981 verweisen, mit welchem.den Kommunen empfohlen wird, den Sportvereinen, die vereinseigene Sportanlagen unterhalten, finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Wir zitieren:

"Die Errichtung und Unterhaltung von vereinseigenen Sportstätten hat erheblich dazu beigetragen, daß sich der Sport in Rheinland-Pfalz wachsender Beliebtheit erfreut und Angebote an breite Schichten der Bevölkerung unterbreitet werden können. Turn- und Sportvereine, die vereinseigene Sportstätten schaffen und unterhalten, verbessern die Voraussetzungen für das sportliche und soziale Leben in ihren Gemeinden.

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AG Montabaur VH 555 Tennisplätze: im Watd beim Schwimmbad Montabaur

/r.

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Die Vereine sina für den Bau und die Unterhaltung ihrer Anlagen selbst verantwort­lich; hierfür erbringen sie beträchtliche Eigenleistungen. Vor allem wenn diese Ver­eine durch ihr Wirken den Bau und die Unterhaltung gemeindeeigener Sportstätten ent­behrlich machen, erfüllen sie öffentliche Aufgaben und entlasten damit die kommunalen Gebietskörperschaften...

Die im Sportförderungsgesetz vorgesehene Kostenfreiheit der Benutzung öffentlicher Sportstätten bringt den Turn- und Sportvereinen ohne eigene Sportanlagen z. T. finanzielle Vorteile gegenüber oen Vereinen mit eigenen Sportstätten. Die Vereine ohne eigene Sportstätten können die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel ,n vollem Umfange für sportliche Aktivitäten verwenden...

Die Landesregierung hat sich in der Vergangenheit... durch entsprechende Empfehlungen an die kommunalen Gebietskörperschaften für eine Verbesserung der Lage der Vereine mit eigenen Anlagen eingesetzt. Erfreulich viele kommunale Gebietskörperschaften haben! diese Empfehlungen aufgegriffen und die Vereine bei der Unterhaltung ihrer Sport­stätten unterstützt. Nach Auffassung der Landesregierung sind jedoch weitere Maßnahmen! zur Entlastung der Vereine mit eigenen Anlagen notwendig.

Ergänzend zu den Hinweisen zur Durchführung... empfiehlt daher die Landesregierung den] kommunalen Gebietskörperschaften, im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und der gesetzlichen Möglichkeiten Vereine mit eigenen Sportstätten durch folgende bei­spielhaft aufgeführte Maßnahmen zu fördern:

Auch künftig Förderung des Neubaues, des Aus- und Mnbaues sowie der grundlegenden Erneuerung vereinseigener Sportstätten durch kostenlose oder kostengünstige Über­lassung gemeindeeigener Grundstücke sowie durch Gewährung angemessener Zuschüsse, um so weitere Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten zu schaffen...

Gewährung von laufenden Zuschüssen zu den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten (u. a. Energiekosten, Personalkosten, Bauunterhaltungskosten). Die in den Haushalten der kommunalen Gebietskörperschaften für die Sportförderung ausgewiesenen Mittel sollten vorwiegend Vereinen mit eigenen Anlagen zugewendet werden...

Wir bitten um wohlwollende Prüfung unseres Antrages.

Mit Freundlichen Grüßen

Bender

Geschäftsführer