Akte 
Sitzung 26. Januar 1984
Entstehung
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Anlane Mr. 7

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Öffentlich rechtliche Vereinbarung

zwischen

der Ortsgemeinde Staudt , vertreten durch den Ortsbürgermeister,

Herrn Josef Höizgen

und

der Stadt Monta ba ur , vertreten durch den Bürgermeister,

Herrn Or. Pau! Possei-Döiken,

wird ansteiie der Bildung eines Zweckverbandes nach § 13 Zweckverbands­gesetz folgendes vereinbart:

§ 1

(1) a) in der Ortsgemeinde Staudt besteht der Bebauungspiari

"Industriegebiet Feincheswiese" und

b) in der Stadt Montabaur ein Bebauungspian "Atter Gaigen".

(2) Beide industriegebiete grenzen an der Gemarkungsgrenze aneinander

mit der Besonderheit, daß die Erschließung des Gebietes "Aiter Gaigen" über die Gemarkung Staudt "Feincheswiese" mögiich ist.

§ 2

(1) Die Ortsgemeinde Staudt ist Träger der Straßenbauiast für ihre Gemeindestraßen.

(2) Die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinde Staudt sind sich darüber einig, daß die gemeinsame Erschiießungsstraße für das Industriegebiet "Aiter Gaigen" der Stadt Montabaur und "Feincheswiese" der Ortsgemeinde Staudt durch das Baugebiet "Feincheswiese" führt., an die K 145 anbindet und für dieses Gebiet die Bedeutung einer Haupterschiießungsstraße hat.

(3) Oie Ortsgemeinde Staudt steiit in ihrem Gemarkungsbereich die not­wendigen Verkehrsfiächen bis zum 01.06.1984 zur Verfügung.

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(4) Ansteiie der Ortsgemeinde Staudt erfoigt durch die Stadt Montabaur der Bau der Erschiießungsstraße entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Feincheswiese" komplett, ohne Beiag der Bürger­steige (Pflaster oder Bitumenbeiag).

(5) Die Pianung und Ausführungsdetaiis müssen den anerkannten Richtlinien des Straßenbaus entsprechen und sind mit der Ortsgemeinde Staudt ab­zustimmen.

(6) Die Vergabe der Bauieistungen erfoigt durch die Stadt Montabaur im Benehmen mit der Ortsgemeinde Staudt.

(7) Die Pianung und Bauleitung wird nach der Gebührensatzung der Verbands­gemeinde Montabaur abgerechnet.

Die Stadt Montabaur übernimmt 60 % der Baukosten.

a) Die Ortsgemeinde Staudt übernimmt 40 % der Baukosten, jedoch finanziert die Stadt Montabaur diese 40 % auf einen Zeitraum von 10 Jahren ab Fertigste!iung und Abnahme der Baustraße zins- und tiigungsfrei vor.

b) Ais Baustraße in diesem Sinne giit eine Fahrbahn mit einer Aus­baubreite von 5,50 m mit Tragdeckschicht und einer Unterbaubreite von 8,50 m.

c) Die endgüitige Fertigste!iung der Erschiießungsstraße nach $ 2 erfoigt spätestens mit Abiauf der 10-Jahresfrist nach § 3 Abs. 1 a.

d) Zuweisungen und Zuschüsse Dritter für den Bau der Erschiießungs­straße sind anteiiig auf die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinde Staudt aufzutpiien.

e) Die Rückzahlung des vorfinanzierten Betrages durch die Ortsgemeinde Staudt ist nach Abiauf der 10-Jahresfrist faltig.

f) Vor Abiauf der 10-Jahresfrist hat die Rückzahlung des vorfinanzierten Betrages in Teilbeträgen zu erfolgen, sobald die Ortsgemeinde Staudt gemäß ihrer Erschiießungsbeitragssatzung Beiträge oder Voraus­leistungen erheben kann, und zwar in Höhe des anteiligen Beitrags­aufwandes.

Anlage Nr. 8 zur Niederschrift