Akte 
Sitzung 26. Januar 1984
Entstehung
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§ 4

Die Ortsgemeinde Staudt verzichtet auf die Beteiligung der Stadt Montabaur an evtl, späteren Ausbaukosten nach endgültiger Fertigstellung und Abnahme der Erschließungsstraße laut § 2.

§ 5

Vor Beginn der Baumaßnahme ist eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Montabaur und den Verbandsgemeindewerken Wirges über die Be- und Entwässerung der Erschließungsstraße vorzulegen.

Diese öffentlich rechtliche Vereinbarung wird gemäß der Beschlüsse

a) des Ortsgemeinderates Staudt vom _

b) des Rates der Stadt Montabaur vom __

und vorbehaltlich der Genehmigung

c) der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Montabaur abgeschlossen.

Diese Vereinbarung wird 3-fach ausgefertigt. Je eine Ausfertigung erhalten die Vertragsparteien und die Aufsichtsbehörde.

§ 7

t.

Für einen möglichen Streitfall wird vereinbart, daß zunächst noch eine Schiichtungsregeiung über die Aufsichtsbehörde anzustreben ist. Im übrigen gilt der Verwaltungsrechtsweg.

t

5431 Staudt,

5430 Montabaur,

( Hölzgen ) Ortsbürgermeister

( Or. Possel-Döiken ) Bürgermeister

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