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6. Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen:
Der Rat nimmt Kenntnis von dem von der Kreisverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung über die Unterschutzstellung des Altstadtbereiches als Denkmalzone gemäß §§ 5, 8 DSchPflgG und stimmt diesem Entwurf zu mit der Maßgabe, in den Geltungsbereich auch die Grundstücke Sauertalstraße 15 und 17 sowie die Flurstücke 402, 403, 404, 416, 417, 418,424, 425,
426, 427 tlw., 428, 429, 430 und 432 tlw. mit einzubeziehen, um sicherzustellen, daß in diesem Bereich der Geltungsbereich der Rechtsverordnung übereinstimmt mit dem Geltungsbereich der Satzung der Stadt Montabaur über die Gestaltung und Erhaltung im historischen Teil der Stadt Montabaur.
"9 vom .1984
P. VH]
Ratsmitglied Dr. Hütte (CDU) beantragt, die Verwaltung solle beauftragt werden, für eine der nächsten Ausschußsitzungen eine Liste mit Einzelobjekten, die unter Denkmalschut^gestellt werden sollten, zu erstellen.
Der Antrag wird mit 17 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen angenommen.
Der Antrag der FWG-Fraktion, die Fraktionen zu beauftragen, bis zum 15.05.1984 Vorschläge einzureichen, welche Einzelobjekte im Stadtgebiet unter Schutz gestellt werden sollen, wird mehrheitlich (7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen) abgelehnt.
ig vom .1984
3 vom 1984 . VII.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, gleichwohl sei die Verwaltung für Hinweise der Fraktionen dankbar. vom
1984 VIII
Punkt 11/5: Vorlage Nr. 490, Anlage Nr. 8
Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Montabaur und der Ortsgemeinde Staudt wegen der Erschließung des Industriegebietes "Alter Galgen"
1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken berichtet, man habe mit der Vorlage des Vertragsentwurfes im Stadtrat gewartet, weil man zunächst mit dem Kreis verhandelt habe, um zu prüfen, ob es nicht möglich sei, die gemeinsame Haupterschließungsstraße für die Industriegebiete "Alter Galgen" der Stadt Montabaur und "Feincheswiese" der Ortsgemeinde Staudt, die an die K 145 anbindet, in der Trägerschaft des Kreises bauen zu lassen. Verhandlungen mit dem Kreis und Untersuchungen der Verwaltung hätten indes ergeben, daß diese Lösung für die Stadt und die Ortsgemeinde Staudt keine finanziellen Vorteile biete. Dadurch sei nämlich die Möglichkeit genommen, Erschließungsbeiträge zu erheben. Ein weiterer Grund dafür, daß man möglichsljbald und in der Trägerschaft der beiden Gemeinden die Straßen wolle, sei die Erklärung der Firma Aldi, sie wolle mit dem Bau ihres Zentrallagers früher als erwartet beginnen. Aus der Sicht der Stadt sei dies eigentlich nur zu begrüßen.
vom
1984
IX
Außer dem Vertrag mit der Ortsgemeinde Staudt sei auch noch ein Vertrag mit der Verbandsgemeinde Wirges bezüglich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung notwendig. Dieser Vertragsentwurf werde am gleichen Tag vom Verbandsgemeinderat Wirges diskutiert und anschließend auch im Stadtrat von Montabaur behandelt. !
2. Für die CDU-Fraktion erklärt Ratsmitglied Manns, man stimme nach den umfangreichen und umfassenden Vordiskussionen dem Vertragsentwurf zu.
I. Beigeordneter Dr. Hütte führt aus, man dürfe nun keine Zeit verlieren, die Realisierung des Vertrages in Angriff zu nehmen. An die Verwaltung richtet er die Bitte, gegenüber der Ortsgemeinde Staudt und dem Katasteramt auf eine beschleunigte Durchführung des Umlegungsverfahrens zu drängen. Die gemeinsame Erschließung der beiden Gewerbegebiete der Stadt Montabaur und der Ortsgemeinde Staudt sei sicher die optimale Lösung. Er erinnert an Überlegungen, das Gewerbegebiet "Alter Galgen" über die Straße Allmannshausen zu erschließen und dazu die Bahnunterführung zu verändern. Dies hätte sicher zu erheblichen
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