Akte 
Sitzung 26. Januar 1984
Entstehung
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Punkt 11/4: Vorlage Nr. 489, Anlage Nr. 7

Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Unterschutzstellung des Altstadtbereiches als Denkmalzone gemäß §§ 5, 8 DSchPflgG

1. Für die CDU-Fraktion erklärt Ratsmitglied Dr. Hütte, man stimme der Ausweisung einer Denkmalzone im Altstadtbereich zu. Es handele sich hier um die Fortsetzung der Aktivitäten der Stadt zur Freilegung von Fachwerk und zur Erhaltung schützens­werter Bauwerke, die durch Zuschüsse und den Erlaß der Gestaltungssatzung bereits vor Jahren eingeleitet worden seien. Durch die Rechtsverordnung des Kreises solle sichergestellt werden, daß Gebäude im Altstadtbereich, die das Stadtbild prägen, in der heutigen Form erhalten bleiben. Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme habe sich u. a. durch die Vorgänge beim Umbau der Volksbank erwiesen. Das Aus­weisen einer Denkmalzone binde den Bürger in der Nutzung seines Eigentums. Die CDU-Fraktion meine indes, dies sei von dem Gebot der Sozialpflichtigkeit des Eigentums gedeckt. Die Denkmalzone bringe dem Bürger überdies auch Vorteile.

Zum einen sei das Erhalten des historischen Stadtbildes im Sinne der Allgemein­heit, zum anderen könnten die Hauseigentümer aus der Ausweisung der Denkmalzone steuerliche Vorteile ziehen und Subventionen beantragen.

I. Beigeordneter Dr. Hütte erinnert daran, daß die Kreisverwaltung ursprünglich beabsichtigte, auch den Bereich der BahnhofStraße und der Tiergartenstraße in die Rechtsverordnung über die Denkmalzone einzubeziehen. Es sei seinerzeit Wunsch des Stadtrates gewesen, diesen Bereich nicht in die Denkmälzone aufzu­nehmen. Damals habe man die Absicht geäußert, in diesem Bereich einzelne Objekte unter Denkmalschutz zu stellen. Dem entsprechend beantrage die CDU-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zu entwickeln, welche historischen Gebäude im Bereich der Bahnhofstraße unter Denkmalschutz gestellt werden sollen. Damit solle erreicht werden, daß die tatsächlich schützenswerten Einzelobjekte in diesem Bereich, die um die Jahrhundertwende errichtet worden seien, nicht ungehindert in ihrem Aussehen verändert oder gar abgerissen werden können.

2. Ratsmitglied Elsner (SPD) signalisiert die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion zu der Rechtsverordnung. Er fordert jedoch, neben den Grundstücken Sauertalstraße 15 und 17, die in der Vorlage Nr. 489 erwähnt sind, auch die hinterliegenden Grundstücke des Kleinen Marktes und der Sauertalstraße in die Denkmalzone einzubeziehen. Der SPD-Sprecher kritisiert, daß die historische Stadtmauer hinter der Sauertalstraße im Entwurf der Rechtsverordnung des Wester­waldkreises nicht erfaßt sei. Die SPD-Fraktion vertrete auch die Auffassung, daß die Ählchen hinter dem Kleinen Markt ebenfalls zum historischen Stadtbild gehören und deshalb in die Rechtsverordnung aufzunehmen seien.

3. Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt ebenfalls die Zustimmung seiner Fräktion zum Entwurf der Rechtsverordnung. Auch mit der Forderung der CDU-Fraktion, in der Bahnhofstraße einzelne Objekte unter Schutz zu stellen, erkläre man sich einverstanden. Die FWG-Fraktion meine jedoch, diese Forderung sei auf das ge­samte Stadtgebiet auszudehnen.

4. Oberamtsrat Kaltenhäuser empfiehlt, gegenüber der Kreisverwaltung zu fordern, daß die Rechtsverordnung im Bereich "Sauertalstraße" an die Grenzen der Ge­staltungssatzung der Stadt angepaßt werden.

5. Ratsmitglied Lorenz (FWG) beantragt, § 5 Abs. 3 Satz 1 des Entwurfs der Rechts­verordnung zu streichen. Der Antrag wird mit 17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und

1 Stimmenthaltung abgelehnt.

ig vom .1984 VIII

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