Akte 
Sitzung 26. Januar 1984
Entstehung
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3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,

die innerhalb

des

Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

60,--

DM

für den zweiten Hund

90,--

DM

für jeden weiteren Hund

120,--

DM.

II. den Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1984, der

im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 11.405.000,-- DM und

im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 14.129.100,-- DM abschließt;

III. aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) das Investitionsprogramm der Stadt Montabaur für die Jahre 1983 - 1987.

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Punkt 11/2: Vorlage Nr. 487, Anlage Nr. 5

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage "Konrad-Adenauer- Platz" sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983 (1. Änderungssatzung)

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt den Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz" sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983 (1. Anderungssatzung) in der als Anlage Nr. 5 beigefügten Form.

"9 vom .1984 P. V1H !

ig vom .1984 VIII

3 vom 1984 . VIII

vom

1984

VIII

vom

1984

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Punkt 11/3: Vorlage Nr. 488, Anlage Nr. 6

Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur -

Bebauungsplanänderung "In den Fichten - Auf der Trift" im Rahmen '

der 2. Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG

Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:

1. Die Anregung der Kevag vom 23.11.1983 wird berücksichtig. In die Textfestsetzung ,n zum Bebauungsplan wird aufgenommen:

"Bauvorhaben innerhalb des Schutzstreifens der 20 KV-Freileitung sind vor Erteilung der Baugenehmigung mit dem Versorgungsträger abzustimmen."

2. Die Bedenken und Anregungen der Eheleute Helmut und Liesel Jaspert, Mühlenweg 5,

5430 Montabaur-Elgendorf vom 26.09.1983 (Anlage Nr. 6) werden zurückgewiesen. ^

Ratsmitglied Schweizer (FWG) war bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht im Sitzungssaal anwesend.

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