Akte 
Sitzung 26. Januar 1984
Entstehung
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Nachdem sowohl die CDU-Fraktion als auch die FWG-Fraktion ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt haben, die Mittel für die Modernisierung städtischer Mietwohnungen bei Bedarf aufzustocken, zieht die SPD-Fraktion ihren Antrag zurück.

4.7 Antrag der CDU-Fraktion, nach Möglichkeit noch im Jahr 1984 mit dem Bau der Verbindungsstraße zur K 185 in der Gemarkung Staudt zu beginnen und dort zu­mindest die Kanal- und Wasserleitungen zu verlegen sowie die erforderlichen Haushaltsmittel im Nachtrag 1984 bereitzustellen (Unterabschnitt 63052)

Der Antrag wird mit 21 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

5. Beschlußfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und das Investi­tionsprogramm der Stadt Montabaur

Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen:

I. aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haus­haltsjahr 1984

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 11.405.000,-- DM in der Ausgabe auf 11.405.000,-- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 14.129.100,-- DM

in der Ausgabe auf 14.129.100,-- DM festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 7.387.000,-- DM

(davon Umschuldungen) (6.300.000,-- DM)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf

420.000,-- DM

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

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