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Nachdem sowohl die CDU-Fraktion als auch die FWG-Fraktion ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt haben, die Mittel für die Modernisierung städtischer Mietwohnungen bei Bedarf aufzustocken, zieht die SPD-Fraktion ihren Antrag zurück.
4.7 Antrag der CDU-Fraktion, nach Möglichkeit noch im Jahr 1984 mit dem Bau der Verbindungsstraße zur K 185 in der Gemarkung Staudt zu beginnen und dort zumindest die Kanal- und Wasserleitungen zu verlegen sowie die erforderlichen Haushaltsmittel im Nachtrag 1984 bereitzustellen (Unterabschnitt 63052)
Der Antrag wird mit 21 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
5. Beschlußfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm der Stadt Montabaur
Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen:
I. aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1984
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1984 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 11.405.000,-- DM in der Ausgabe auf 11.405.000,-- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 14.129.100,-- DM
in der Ausgabe auf 14.129.100,-- DM festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 7.387.000,-- DM
(davon Umschuldungen) (6.300.000,-- DM)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
420.000,-- DM
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
ig vom .1984 VIII
I vom !984 . VIII
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