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Der Stadtrat beschließt den Ankauf des Grundstückes Flur 44, Nr. 311/1 und 311/2 = 62 nf von den Eheleuten Alois und Helene Metternich zum Schätzpreis von 85 000,-- DM.
Die Nebenkosten einschl. einer Umzugskostenpauschale von 2 500,-- DM übernimmt die Stadt.
Mit der Abwicklung des Grundstücksgeschäftes wird der Sanierungsträger beauftragt.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 10 Gegenstimmen.
c) Beratung und Beschlußfassung über die Bereitstellung eines Grundstückes zum Bau einer Tennisanlage durch den SV Horressen 1919 e.V. und den TSV Eigendorf
- Vorlage Nr. 127 -
Zur Klarstellung verweist Bürgermeister Dr. Possel-Dölken darauf, daß gemäß der Beschlußvorlage Nr. 127 zunächst lediglich ein Grundsatzbeschluß über die Bereitschaft zur Überlassung der für den Bau der Tennisanlage benötigten Fläche gefaßt werden solle, da noch einige entscheidungserhebliche Fragen einer Klärung bedürfen, so z. B. die Verwendbarkeit der Fläche sowie deren Erschlies- ^ sung.
f? Für die CDU-Fraktion erklärt deren Fraktionsvorsitzender Kram, man sollte zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Grundsatzbeschluß fassen, da das Gelände sehr problematisch hinsichtlich des beabsichtigten Verwendungszweckes sei (sumpfiges Gelände). Eine Geländeuntersuchung werde befürwortet. Darüber hinaus sollte geklärt werden, welche Kosten auf die Stadt zukommen, wenn dem SV Horressen und dem TSV Eigendorf ein bebaubares und voll erschlossenes Gelände zur Verfügung gestellt wird.
Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte gegenüber den am Bau einer Tennisanlage interessierten Sportvereinen SV Horressen und TSV Eigendorf signalisiert werden, daß die Stadt hierzu Hilfestellungen gibt. Den Bedenken hinsichtlich der Verwertbarkeit der genannten Grundstücksflächen werde bereits durch die Formulierung im zweiten Absatz der Beschlußvorlage Nr. 127 Rechnung getragen, so daß er einen Beschluß gemäß Vorlage ^ für unbedenklich halte.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken teilt die von Ratsmitglied Widner (SPD) dargelegte Auffassung und erklärt, dieser Grundsatzbeschluß stelle zugleich auch die Voraussetzung für die Auftragserteilung zur Erstellung eines Bodengutachtens dar.
Die Beschlußvorlage Nr. 127 wird zur Abstimmung gestellt. Es ergeht folgender Beschluß:
Der Stadtrat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, dem SV Horressen 1919 e.V. und dem TSV Eigendorf eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstückes Flur 15, Nr. 2481/3 in einer Größe von ca. 9 000 m^ im Wege des Erbbaurechtes zu einem Erbbauzins von DM zum Bau einer Ten-
nisanlage zur Verfügung zu stellen.
Der Erbbaurechtsvertrag ist erst abzuschließen, wenn die Verwendbarkeit des Grundstückes durch ein Bodengutachten festgestellt, die Fragen der Erschlies- sund und deren Kostenträgerschaft einvernehmlich geregelt und die endgültige Planung vorgelegt wird.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
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