Akte 
Sitzung 19. Dezember 1985
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung

Änderungen der Tagesordnung:

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken beantragt die Ergänzung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter TOP 1/1 c

"Beratung und Beschlußfassung über die Bereitstellung eines Grundstückes zum Bau einer Tennisanlage durch den SV-Horressen 1919 e.V. und den TSV Eigendorf" - Vorlage Nr. 127 -

Der Ergänzung der Tagesordnung wird einstimmig entsprochen.

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Punkt 1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Beratung und Beschlußfassung über den Rückkauf eines Grundstückes auf dem Himmelfeld - Vorlage Nr. 119 -

Der Stadtrat beschließt, das Baugrundstück in Montabaur, Flur 39, Parzelle 125 im Baugebiet "Himmelfeld I" von Frau Marianne Engel, Montabaur, und Herrn Thomas Feix, Montabaur, zurückzukaufen.

Die Rückübertragung des 999 m^ großen Grundstückes erfolgt zum Einstandspreis von 45,-- DM/m^, mithin 44 955,-- DM.

Außerdem werden folgende Kosten erstattet:

a) Herstellung des Kanalhausanschlusses

b) einmaliger Kanal anschlußbeitrag

c) vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)

d) Wasserhausanschluß

e) Erschließungskosten Oberflächenentwässerung, Fahrbahn, Straßenbeleuchtung

1 645,27 DM

2 996,-- DM 531,97 DM 637,74 DM

9 196,43 DM

Gesamtbe-trag 60 800,11 DM

Die aus dem notariellen Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der derzeitigen Eigentümer.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen.

b) Beratung und Beschlußfassung über den Ankauf des Grundstückes Steinweg 42 (Eheleute Metternich)

- Vorlage Nr. 126 -

Für die SPD- und FWG-Fraktion erklären deren Fraktionsvorsitzenden Widner und Schweizer, daß sie den Ankauf des bebauten Grundstückes Metternich, Steinweg 42, nicht befürworten, da entsprechend den bebauungsplanmäßigen Festsetzungen dieses Haus nicht zum Abriß vorgesehen sei. Die Mitglieder der CDU-Fraktion geben zu erkennen, daß sie der Argumentation der Verwaltung ge­mäß Vorlage folgen und den Ankauf befürworten. Der Vorsitzende stellt die Beschlußvorlage Nr. 126 zur Abstimmung. Es ergeht folgender Beschluß:

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