2 ?. Au*g*--1985
Vertrag
Zwischen
dem Westerwaidkreis,
- vertreten durch Herrn Landrat Weinert -
und
der Verbandsgemeinde Montabaur,
- vertreten durch Herrn i. Beigeordneten Reusch
und
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der Stadt Montabaur,
- vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken -
wird hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der Kostenzuständigkeiten
im ursprünglich als Schulzentrum Montabaur vorgesehenen Schulgelände folgendes
vereinbart;
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§ I
Es wird festgestellt, daß sich das gesamte Schulgelände im Eigentum des
Westerwaldkreises befindet. Es umfaßt
die Hauptschule Montabaur,
die Realschule Montabaur,
die Berufsbildende Schule Montabaur,
zwei Sporthallen,
ein Tennenspielfeld,
Gelände für ein noch zu errichtendes Stadion, den Busbahnhof,
die Schulstraße,
die Einstellplätze am Tennenspielfeld, die Einstellplätze an der Sporthalle.
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Hg VOM
.1985 ?. IX
9 vom
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1985 - IX

