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Die Wagnerstraße erschließt derzeit lediglich die östlich dieser Straße gelegenen Grundstücke. Um der Wagnerstraße auch eine sinnvolle wirtschaftliche verkehrsmäßige Erschließung zukommen zu lassen, wird ebenfalls für die westlichen Grundstücke eine Bebauung vorgesehen.
Um eine Verträglichkeit zur angrenzenden Wohnbebauung zu gewährleisten, wird der an die Wohnbebauung angrenzende Bereich als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt, während es bei der übrigen Gebietsausweisung bei einer uneingeschränkten gewerblichen Nutzung verbleibt.
Das Baugebiet ist in die 1. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur einbezogen.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 bis 3 BBauG, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG und die Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG wurden durchgeführt; nächste Verfahrensstufe ist der Satzungsbeschluß nach §§ 24 GemO,
10 BBauG.
( Dr. Posse!-Dölken ) Bürgermeister

