Akte 
Sitzung 12. September 1985
Entstehung
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an n

VEREANDSGEMEINGEVERWALTUNG 111/1

Abt.

Az.:

5430 Montabaur, 3. September 19f

Anlage Nr. 6 zur Niederschrift

SACHS7AN0SBERICHT:

zur Sitzung des

Haupt- und Finanzausschusses Bauausschusses

-Ausschusses

der

X ) Stadt-

j_) Verbandsgemeinde- ) Rates

n.

^ Ortsgemeinde-

Anlage Nr. 1

am

12.9.85

Montabaur

Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung des Baugebietes Betr.: "in den Fichten - Auf der Trift" im Stadtteil Eigendorf

Sachverhalt:

1. In der Sitzung des Bau-, Haupt- und Finanzausschusses am 27.6.1985 lagen j

Anträge von Grundstückseigentümern auf Erweiterung des Baugebietes für die f{

Flächen nördlich der "Haydnstraße" vor, denen die Ausschüsse nicht ent- !

sprochen haben. Gleichzeitig wurde jedoch die Aussage getroffen, die Landes­planungsbehörden nochmals anzusprechen und die Frage zu klären, ob nicht !

doch aus landesplanerischer Sicht eine Erweiterung möglich sei. j'

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2. Die Kreisverwaltung als untere Landesplanungsbehörde hat nunmehr hierzu ,j

Stellung genommen und ausgesagt, daß eine Erweiterung des Baugebietes j

aus der Sicht der Landesplanung und Raumordnung im Grundsatz möglich sei,

wenn hierzu die bauleitmäßigen Voraussetzungen geschaffen würden. In diesem -

Verfahren müsse jedoch geprüft werden, wie sich die von der BAB A 3 ausgehenden i

Störungen auf den Planbereich auswirken würden.

3. Die angesprochene Bebauung würde sich ausschließlich auf eine Bauzeile entlang der "Haydnstraße" erstrecken, so daß bis zum äußeren Rand der Fahrbahn der BAB A 3 noch ein Abstardvoncca. 200 m verbliebe.

Auch angesichts eines solchen Abstandes ist zu erwarten, daß bei einer Aus­weisung als allgemeines Wohngebiet die nach der Vornorm DIN 18005, Blatt 1 "Schallschutz im Städtebau Mai 1971" geltenden Planungsrichtpegel.

Tag 5Ed'B (A)

Macht 40d B (A)

nicht eingehalten werden, so daß voraussichtlich ein uneingeschränktes Wohnen ohne Schallschutzmaßnahmen nicht möglich ist.

Um einen genauen Überblick der Geräuschsituation an der BAB A 3 zu bekommen, sollte - bevor es zu einer Bauleitplanung kommt - die Erstellung eines schall technischen Gutachtens durch den T0V Rheinland e.V. in Auftrag gegeben werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.500, DM.

4. Gemäß Beschluß des Bau-, Haupt- und Finanzausschusses vom 26.8.1985 soll die Entscheidung zur Baugebietsausweisung bzw. Erstellung eines Gutachtens dem Stadtrat Vorbehalten bleiben.

tg vom 1985 IX

ig vom .1985 9. IX

9 vorn 1985