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d) Es wäre sinnvoll, Baumpflanzungen entlang der Erschließungsstraßen vorzusehen.
e) Die Baulandausweisung entspreche zur Zeit noch nicht vollinhaltlich dem verbindlichen Flächennutzungsplan, so daß bis zur Genehmigung des Bebauungsplanes die Voraussetzungen des § 8 BBauG noch geschaffen werden müßten.
2. Beschlußvorschlaq:
Die Bedenken bzw. Anregungen der Kreisverwaltung werden berücksichtigt:
a) Die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden neu gefaßt. Die bisherige Festsetzung über Gratsparrenabstand bei
Wal mdächern oder Drempelhöhen entfällt.
b) Die Legende wird mit dem Planoriginal bezüglich der Dachneigungsangaben in Übereinstimmung gebracht. Es wird eine Dachneigung von 18 - 38° festgesetzt.
c) Der Anregung wurde bereits Rechnung getragen durch die Erstellung eines Höhenplanes, der in den Bebauungsplan zu übernehmen ist und auf die sich die Angaben der Sockelhöhen beziehen können.
d) Entlang der Erschließungsstraßen werden Baumpflanzungen vorgesehen.
e) Die ergänzende Bauflächenausweisung ist Inhalt der 1. Novellierung des Flächennutzungsplanes. Bis zur Genehmigung des Bebauungsplanes sind die Voraussetzungen des § 8 BBauG gegeben.
d) Pipeline Engineering, Essen (PLE)
1. Die PLE weist darauf hin, daß die Ulleitung Wesseling - Rauenheim durch den westlichen Planbereich führe. Diese Ulleitung werde für den Erdgastransport umgerüstet, so daß angeregt werde, die Leitung als Gasfernleitung sowie die Schutzstreifen von beiderseits 5 m nachrichtlich nach § 9 Abs. 6 BBauG in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Das würde jedoch dazu fuhren, daß der in diesem Bereich geplante Wall in östlicher Richtung verschoben würde; auch dies werde angeregt.
2. Beschlußvorschlag:
Die Anregungen der PLE werden berücksichtigt:
a) Die Leitungsführung der Gasfernleitung mit Schutzstreifen werden nachrichtlich nach § 9 Abs. 6 BBauG in den Plan übernommen.
b) Die Verwallung wird um ca. 2 m nach Osten verschoben, so daß der Schutzstreifen nur unerheblich tangiert wird, aber dennoch eine ausnutzbare Uberbaubare Fläche der angrenzenden Erschließungsstraße bleibt.
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