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2. Beschlußvorschlag:
Oie Anregungen des Katasteramtes werden mit Ausnahme der Ausweisung einer privaten Grünfläche zwischen dem Baugebiet und den Grundstücken an der Ruhrstraße berücksichtigt:
1. Der Bereich zwischen der Verwallung und der L 312 wird als private Grünfläche ausgewiesen.
2. Im westlichen Planberelch wird eine "schlelfenartige" Erschließung vorgenommen, so daß hierdurch mehr Spielraum für die Einteilung der Bauplätze besteht.
Der Rat Ist der Auffassung, daß der nördliche Planberelch zur angrenzenden gewerblichen und gemischten Bebauung Im Bereich der Ruhrstraße durch eine Grünordnung abgeschottet werden soll. Der Rat sieht es als erforderlich an, diesen Bereich als öffentliche Grünfläche auszuweisen.
b) Kevag Koblenz
1. Um die geplanten Wohngebäude mit elektrischer Energie zu versorgen, wird die Errichtung von zwei Trafostationen als erforderlich angesehen. Als Standort hierfür werden die Parzellen 2040 Im westlichen Planberelch und 922/1 Im östlichen Planberelch jeweils mit einer 4 x 12 m großen Fläche vorgeschlagen.
Außerdem seien die geplanten 20 kV-Kabel sowie Versorgungsstreifen als eine mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Fläche zu übernehmen.
2. Beschlußvorschlag:
Die Anregungen der Kevag werden berücksichtigt:
1. Die zur Versorgung erforderlichen Trafostationen auf den Flurstücken 2040 und 922/1 mit jeweils 4 x 12 m Fläche werden als solche dargestel^,
2. Die geplanten Kabelleitungen werden übernommen, ebenso die Versorgungs^ streifen als mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belastete Fläche. ^
c) Krelsverwaltung des Westerwaidkreises
1. Die Krelsverwaltung trägt folgende Bedenken bzw. Anregungen vor:
a) Einzelne Festsetzungen dürften bei Ihrer Auslegung Im späteren Baugenehmigungsverfahren zu Schwierigkeiten führen. Dies gelte vor.=allem für den vorgeschriebenen Gratsparrenabstand bei
Wal mdächern, die Definition der Drempelhöhe sowie die Begrenzung der Firsthöhe Im Verhältnis zur Dachneigung.
b) Nach den Textfestsetzungen 5e1 eine Dachneigung von 18 - 38° zulässig/, während die Legende 28 - 36° aufweise.
c) Zur besseren Lesbarkeit sollte der BebauungsDlan Höhenlinien enthalten.

