Akte 
Sitzung 12. September 1985
Entstehung
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September 1985 ,

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Anlage Nr. 4 zur Niederschrift

VORLAGE

.-1 für die Sitzung des

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Vorlage Nr.

für die Sitzung des

Stadtrates von Montabaur

am

12.9.1985

.Vorlage Nr.

32

Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungs- Betr.j_ planes "Christches Weiher"

1. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des 'Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG

2. Zustimmungs- und Offenlegungsbeschluß gern. § 2 a Abs. 6 BBauG

B erichterstatter: OAR KaltenhäUSer - Sachbearbeiter^ Abteilung Bauamt

Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

1. Der Rat nimmt Kenntnis von den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG durch die Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken:

a) Katasteramt, Montabaur

b) Kevag, Koblenz

c) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

d) Pipeline Engineering, Essen

e) Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Koblenz

f) Staatsbauamt Landau

g) Zweckverband Naturpark Nassau

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und faßt Beschlüsse gemäß den nachstehenden Beschlußvor­schlägen.

a) Katasteramt Montabaur

1. Das Katasteramt trägt vor, daß der Bebauungsplanentwurf für öffentliche Verkehrs- und Grünflächen einen iBedarf von 35.800 qm aufweise, was ca. 30 % der Gesamtfläche des Plangebietes ausmache. Da davon auszugehen wäre, daß eine Baulandumlegung nach dem Verteilungsmaßstab "Fläche" durchgeführt werde mit einer max. Abschöpfung von 30 %, so bedeute dies, daß die Stadt erhebliche Haushaltsmittel investieren müßte, um den Bebauungsplan zu verwirklichen.

Es werde daher vorgeschlagen, die Flächen westlich der Immissions- schutzverwallung an der L 312 als private Grünfläche auszuweisen.

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lg vom

Der Bebauungsplan sehe weiterhin zwischen den bebauten Grundstücken südlich der Ruhrstraße und dem künftigen Baugebiet eine öffentliche Grünfläche vor. Auch hier werde vorgeschlagen, diese Grünfläche dem privaten Bereich zuzuordnen.

Angeregt werde außerdem, die überbaubaren Flächen südlich der K 151 bandartig auszuweisen, um so mehr Spielraum für die Einteilung der Bauplätze zu haben.

'!ig vom j.1985 ' L IX

9 vom 1985