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2. Der Rat stimmt unter Berücksichtigung der unter Nr. 1 durchzuführenden, in den Planentwurf bereits eingearbeiteten Änderungen dem Bebauungs- f planentwurf einschl . Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der
von der
heutigen Sitzung Vorgelegen und mit Datum vom
Kreisverwaltung erstellt wurde.
Der Rat beschließt die erneute Offenlage des Planentwurfes einschl. Begründung gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Begründung:
Den unter Ziff. 1. in den Plan eingearbeiteten Änderungen berühren die Grundzüge der Planung i.S.d. § 2aAbs. 7 BBauG, so daß eine erneute Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG erforderlich ist. Auch die erneute Offenlage setzt einen entsprechenden Ratsbeschluß voraus.
( Dr./rosse!-Dölken ) Bürgermeister

