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b) Frau Gerda Heitzmann
1. Frau Heitzmann als Eigentümerin der Flurstücke Nr. 3939, 3940, 3941/1 bis 3 wendet ein, daß "ein Teil der Grundstücke als Industriegebiet erklärt werden solle" und die geplante Freifläche mitten über ihr Grundstück verlaufe, dieser Grundstücksbereich somit entwertet und baulich nicht mehr verwendbar sein werde.
2. Beschlußvorschlag:
Die Bedenken werden berücksichtigt:
1. Die Festsetzung einer nicht überbaubaren^Fläche inmitten der Grundstücke 3939, 3940 und 3941 sowie im weiteren Verlauf auch der übrigen Grundstücke dieses Bereiches entfällt.
2. Entsprechend der Festsetzung der Nutzungsart für Teilflächen der Grundstücke an der Hohe Straße wird auch für den rückwärtigen Bereich dieser Grundstücke ein Mischgebiet (bisher Kerngebiet) festgesetzt.
Begründung:
Der Bebauungsplanentwurf sah bisher Teilflächen der Grundstücke an der Hohe Straße als gemischte Baufläche vor, während im rückwärtigen Bereich ein Kerngebiet ausgewiesen war..Zwischen diesen beiden Nutzungsarten sollte eine nicht überbaubare Grundstücksfläche von 10 m eingehalten werden.
Die Einhaltung der nicht überbaubaren Fläche hätte dazu geführt, daß die bauliche Ausnutzbarkeit nicht unerheblich eingeschränkt worden wäre. Der Wegfall^der nicht überbaubaren Fläche und die Festsetzung eines MI-Gebietes als Nutzungsart gewährt den Grundstückseigentümern eine bessere bauliche Ausnutzbarkeit.
c) Frau Margrit Hertle
1. Frau Hertle trägt vor, daß der Bebauungsplan für den rückwärtigen Bereich der Grundstücke an der Hohe Straße ein Kerngebiet mit einer 3-geschossigen Bauweise und einer Grundflächenzahl von 1,0 ausweise.
Durch eine solche Bauweise würde die Mohnqualität und die Nutzung des Grundstückes Hohe Straße 10 a (Flurstück Nr. 3938/2) erheblich eingeschränkt.
Es werde daher angeregt, diese Fläche als Mischgebiet mit einer 2-geschossigen Bauweise und einer Grundflächenzahl von 0,4 auszuweisen.
Weiterhin wird vorgebracht, daß die 5-geschossige Bauweise auf dem Flurstück 3982/1 zu Sichtbeeinträchtigungen führen würde. Es könne nicht hingenommen werden, eine noch höhere Bebauung als bereits bestehend zuzulassen.
ig vom ,1985 1 IX
j9 vom = 1985 !. IX
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