Akte 
Sitzung 12. September 1985
Entstehung
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Im Hinblick auf das der Stadt zur Verfügung stehende Industriegebiet sei es zudem nicht erforderlich, eine Erweiterung des Bebauungsplanes mit der Zielrichtung der Begünstigung eines konkreten Anlieger# vor­zunehmen.

2. Beschlußvorschlag:

Die Bedenken bzw. Anregungen werden zurückgewiesen bzw. nicht berück­sichtigt.

Begründung:

Aufgabe des Bebauungsplanes "Im Hahn - Erweiterung" soll es sein, das Gebiet zwischen dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Im Hahn", Alleestraße und Hohe Straße einer städte­baulichen Ordnung zuzuführen. Inhalt der Planung sollte es auch sein, die Fortführung der typischen Bebauung entlang des Schloßberges zwischen Allee- und Bahnhofstraße fortzuführen, die mit der Errichtun eines größeren Geschäftsgebäudes an der Ecke Allee-/Bahnhofstraße endet.

Die Grundstücke der Herren Böckling (Milli Böckling: 3980/2 bis 3980/6, 3979/3; Reinhold Böckling: 3948/4, 3948/8 und 3948/9,

3950/3 und 3950/4) grenzen unmittelbar bzw. mittelbar an das Geschäftsgebäude Ecke Allee-/Bahnhofstraße an. In einem Teilbereich ist jedoch bereits jetzt eine Grenzbebauung zwischen den Geschäfts­gebäuden auf dem Flurstücke Nr. 3982/1 einerseits und dem Mohnhaus auf dem Flurstück 3980/5 andererseits vorhanden.

Die Bebauung in diesem Bereich wird auch beibehalten, eine Aufstockung somit nicht vorgenommen.

Jedoch auch für den übrigen Bereich angrenzender Bebauung kann von einer Verletzung nachbarlicher oder sonstiger Belange nicht gesprochen^ werden. Denn - abgesehen von der bereits vorhandenen Bebauung - weist^D der Bebauungsplanentwurf für die künftige Bausubstanz eine derart starke Geschoßgliederung auf, daß eine Bebauungsanpassung gegeben ist^) Entsprechend den Abstandsvorschriften der Landesbauordnung (§§ 17 bis 19 LBauO) wird diese Gliederung in der Meise vorgenommen, daß bis auf 11 m zur Grenze des Grundstückes Böckling lediglich eine gestufte Bebauung bis zu einer 3-geschossigen Bauweise ermöglich wird. Das bedeutet, daß sowohl dem Schutzzweck des Bauwichs als auch den Grundsätzen der Belichtung und zur Mahrung des Mohnfriedens Rechnung getragen wird.

Es entspricht den Planungsabsichten der Stadt, Erweiterungsmöglichkeiten der Geschäftsbebauung an der Ecke Allee-/Bahnhofstraße zu schaffen.

Denn nicht zuletzt aufgrund der zentral örtlichen Bedeutung und des Mittel Zentrums der Stadt Montabaur obliegt es der Stadt, in zumutbarer Entfernung Voraussetzungen für die zu ihrer Infrastruktur gehörenden Einrichtungen zu schaffen und auf diese Meise für die Bedarfsdeckung innerhalb des Mittelbereiches zu sorgen.

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